03.01.2017 -

Bisher beträgt der gesetzliche Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 S. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) 8,50 € brutto je Zeitstunde.

Ab dem 1. Januar 2017 wird der gesetzliche Mindestlohn um 0,34 € erhöht und beträgt daher 8,84 € brutto je Zeitstunde. Dies hat die Mindestlohnkommission im Juni 2016 beschlossen. Das Bundeskabinett hat diese Entscheidung der Mindestlohnkommission nun in einer Verordnung umgesetzt.

Über die Anpassung des Mindestlohns wird nach § 9 Abs. 1 S. 2 MiLoG alle zwei Jahre entschieden.

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    (FOCUS SPEZIAL 2023, 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Kanzlei für Arbeitsrecht
    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Anwältin für Arbeitsrecht: Ebba Herfs-Röttgen
    (WirtschaftsWoche, 2023, 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Anwalt für Arbeitsrecht: Prof. Dr. Nicolai Besgen
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