Bonn, 23. Juni 2017 – Gestern wurde vom Arbeitsgericht Bonn die Klage eines Busfahrers der Stadtwerke Bonn gegen seine fristloste Kündigung zurückgewiesen. Der zuständige Richter Wilfried Löhr-Steinhaus sah im Verhalten des Fahrers eine „schwerwiegende vertragliche Pflichtverletzung“ und berief sich in seinem Urteil unter anderem auf einen Videomitschnitt der Fahrt. Am 17. Januar war der SWB-Angestellte an einer Haltestelle bei geöffneter Tür angefahren, wodurch ein Fahrgast aus dem Bus hinausfiel und sich verletzte.
„Die Sicherheit der Fahrgäste hat absolute Priorität. Busfahrer, die in dieser Hinsicht solch schwerwiegende Fehler machen, sind für die Verkehrsbetriebe untragbar“, erklärt MEYER-KÖRING Rechtsanwalt Dr. Nicolai Besgen, der die Stadtwerke in dem Fall vertreten hatte. Das sah das Gericht in seinem Urteil genauso und wies die Klage in vollem Umfang ab.
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