01.02.2004

Das Bundeskabinett hat am 3. Dezember 2003 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen verabschiedet. Damit sollen mehrere vorangegangene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere vom 06. März 2002 (BVerfGE 105, 73 ff.) umgesetzt werden.

Das Gericht hatte in seinem Urteil vom 6. März 2002 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Einkommensteuer mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes unvereinbar ist.

Bei der Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen wird nach den Vorstellungen der Bundesregierung schrittweise zur nachgelagerten Besteuerung übergegangen. Es wird zukünftig einerseits eine angemessene Altersvorsorge steuerlich freigestellt, andererseits werden Alterseinkünfte einer regulären Besteuerung unterworfen. Zur Schonung öffentlicher Haushalte ist ein schrittweiser Übergang zum System der nachgelagerten Besteuerung bis zum Jahr 2040 vorgesehen.

Die Besteuerung der Leibrenten wird künftig durch einen Informationsaustausch zwischen den Versicherungsträgern und der Finanzverwaltung sichergestellt.

Das Steuerprivileg für Kapitallebensversicherungen (Sonderausgabenabzug, Steuerfreiheit der Erträge bei längerer Laufzeit) wird für ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossene Verträge abgeschafft.

Zusätzlich wird mit diesem Gesetz die steuerliche Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (RiesterRente) vereinfacht. Ein vereinfachtes Antragsverfahren sowie die Einführung eines einheitlichen Sockelbetrags sollen bürokratische Belastungen reduzieren und die Zulagevoraussetzungen für den Berechtigten transparenter machen. Darüber hinaus wird der Anbieter verpflichtet, dem Vertragspartner vor Vertragsabschluss die effektive Gesamtrendite des Produkts zu nennen. Die Anzahl der Zertifizierungskriterien wird von elf auf fünf verringert.

Des Weiteren beabsichtigt der Entwurf auch bei Renten aus der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung langfristig den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Durch ein weitgehend einheitliches Besteuerungssystem erhofft sich die Bundesregierung, die Transparenz zu erhöhen und das System der betrieblichen Altersversorgung zu vereinfachen.

Der Gesetzesentwurf, das dazu verfasste Eckpunktepapier und typische „Fragen und Antworten“ zum AltEinkG können von den Internet-Seiten des BMF unter www.bundesfinanzministerium.de  heruntergeladen werden.

Quelle: Bundesfinanzminsterium www.bundesfinanzministerium.de

(Mitgeteilt von RA & StB Andreas Jahn)

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