18.07.2004

Nach Ansicht des Finanzgerichts München verstößt die Beschränkung des Vorsteuerabzugs aus Bewirtungskosten auf 80 Prozent (70 Prozent seit 1.1.2004) gegen Gemeinschaftsrecht.

Begründung: Nach Artikel 17 Absatz 6 der 6. EG-Richtlinie konnten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zwar sämtliche Vorsteuer-Abzugsbeschränkungen beibehalten, die bei In-Kraft-Treten der Richtlinie bereits existierten. Das deutsche Umsatzsteuer-Gesetz enthielt aber zu diesem Zeitpunkt keine Regelung, die den Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten einschränkte. Die Bundesregierung hätte daher eine Sondergenehmigung beim Rat der Europäischen Union einholen müssen. Das ist nicht geschehen (FG München, Urteil vom 13.11.2003, Az. 14 K 3488/02).

Hinweis: Das vor dem Finanzgericht unterlegene Finanzamt hat Revision beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen: V R 76/03 eingelegt. Betroffene Steuerpflichtige sollten daher im Rahmen ihrer Umsatzsteuer-Erklärung bzw. -Voranmeldung den vollen Vorsteuerabzug aus den Bewirtungsaufwendungen beantragen. Das Finanzamt wird den vollen Abzug zwar ablehnen. Gegen diese Ablehnung sollte aber Einspruch eingelegt werden. Damit ruht das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Zudem sollte zusätzlich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden. Die Oberfinanzdirektion Nürnberg beispielsweise hat die Finanzämter angewiesen, einem solchen Antrag stattzugeben (Verfügung der OFD Nürnberg vom 2.4.2004, Az. S 7303a – 4/St 43).

(Mitgeteilt von RA & StB Andreas Jahn)

Lorbeerkranz

Auszeichnungen

  • „Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuer­recht“
    (JUVE Handbuch Wirtschafts­kanz­leien 2022/2023)

  • „Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuer­recht“
    (JUVE Handbuch Wirtschafts­kanz­leien 2017-2021)

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sprechblasen

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Kontakt aufnehmen