23.10.2019 -

Seit dem 11. Mai 2019 ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (kurz TSVG) in Kraft – und führt einige Pflichten für Vertragsärzte im Gepäck. Eine davon ist die Verpflichtung zum Angebot offener Sprechstunden, also Zeiten, in denen Patienten ohne Termin vorstellig werden können. Zum 1. September 2019 wurden diese Vorgaben nun in den Bundesmantelvertrag für Ärzte eingearbeitet.


Auch mit dem TSVG können Ärzte Patienten auf einen Termin oder die nächste offene Sprechstunde verweisen, wenn kein Notfall vorliegt und die Kapazitäten für die jeweilige offene Sprechstunde ausgelastet sind. (Copyright: contrastwerkstatt/stock.adobe.com

1. Pflicht zum Angebot offener Sprechstunden

Gemäß § 19a Abs. 1 S. 3 Ärzte-ZV sind an der fachärztlichen Versorgung alle teilnehmenden Vertragsärzte, die den Arztgruppen der Grundversorgung und wohnortnahen Patientenversorgung angehören, dazu verpflichtet, fünf offene Sprechstunden pro Woche anzubieten. Wer nur einen anteiligen, also hälftigen oder – neu! – dreiviertel Versorgungsauftrag hat, muss entsprechend anteilig offene Sprechstunden anbieten.

2. Konkretisierung der Arztgruppen

Welche Arztgruppen das genau betrifft, ist den Regelungen des Bundesmantelvertrags vorbehalten, der diese nun in § 17 Abs. 1c festlegt. Konkret betrifft dies die

  • Augenärzte
  • Chirurgen
  • Gynäkologen
  • HNO-Ärzte
  • Hautärzte
  • Kinder-und Jugendpsychiater
  • Nervenärzte
  • Neurologen
  • Neurochirurgen
  • Orthopäden
  • Psychiater und
  • Urologen

3. Praxisinterne Organisation

Die praxisinterne Umsetzung wird nicht geregelt, bleibt also den Ärzten vorbehalten. Dies gilt insbesondere für die Lage der offenen Sprechstunden und Verteilung auf die Wochen. Ob der Arzt also eine offene Sprechstunde pro Tag oder einen Nachmittag als offene Sprechstunde organisiert, bleibt ihm überlassen.

Sind die Zeiten einmal festgelegt, müssen diese der Kassenärztlichen Vereinigung mitgeteilt werden, die ausdrücklich verpflichtet wird, diese offenen Sprechstundenzeiten im Internet für die Versicherten auszuweisen. Außerdem müssen die Sprechstunden weiterhin auf dem Praxisschild mit festen Uhrzeiten angegeben werden.

Selbstverständlich können Sie Patienten auf einen Termin oder die nächste offene Sprechstunde verweisen, wenn kein Notfall vorliegt und die Kapazitäten für die jeweilige offene Sprechstunde ausgelastet sind.

Lorbeerkranz

Auszeichnungen

  • Top-Kanzlei für Medizin­recht (Behand­ler­seite)
    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Wirtschafts­kanzlei Deutsch­lands im Bereich Gesundheit & Pharmazie
    (FOCUS SPEZIAL 2022, 2021, 2020 - 2013)

  • Top-Anwalt (Wolf Constantin Bartha) für Medizinrecht
    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • „Eine der besten Wirtschaftskanzleien für Gesundheit und Pharmazie„
    (brand eins Ausgabe 23/2022, 20/2021, 16/2020)

Autor

Bild von  Torsten von der Embse
Geschäftsführender Partner
Torsten von der Embse
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Medizinrecht
Ihr Ansprechpartner für
  • Vertragsarztrecht
  • Krankenhausrecht
  • Gesellschaftsrecht

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sprechblasen

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Kontakt aufnehmen