Was für normale Zeiten schon sinnvoll erscheint, gilt für die aktuelle Situation erst Recht: Jeder sollte sich Gedanken um die persönliche Vorsorge machen und sich fragen, ob und wie gut man auf alle Eventualitäten vorbereitet ist. Denn die Art der Vorkehrungen hat nicht nur Folgen für die eigene Person, sondern auch für die Angehörigen. Sind für den „Fall der Fälle“ Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen bzw. Testamente oder Erbverträge vorhanden? Sind die getroffenen Regelungen auch tatsächlich wirksam bzw. noch aktuell? Hierzu die wichtigsten Aspekte im Überblick:
Gedanken über persönliche Vorsorgeregelungen sind gerade in Krisenzeiten richtig und wichtig. (Copyright: goodluz/adobe.stock)
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine andere Person bevollmächtigen, in ihrem Namen stellvertretend zu handeln, wenn Sie dazu beispielsweise infolge einer schweren Erkrankung nicht in der Lage sind. Dabei kann sich die Vorsorgevollmacht entweder auf ausgewählte oder auch alle Angelegenheiten beziehen (sogen. Generalvollmacht).
Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht können Sie außerdem vermeiden, dass das Betreuungsgericht einen Betreuer für Sie bestellt. Dies wäre unter anderem dann sinnvoll, wenn Sie ausschließen möchten, dass irgendein fremder Dritter über Sie bzw. Ihre Vermögensangelegenheit bestimmen kann und Einblick in Ihre Vermögensverhältnisse bekommt.
Natürlich sollten Sie nur eine Person bevollmächtigen, der Sie uneingeschränkt vertrauen und bei der Sie davon ausgehen, dass diese Person ausschließlich in Ihrem Sinne handelt.
Patientenverfügung
Mit Hilfe einer Patientenverfügung können Sie vorab für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit schriftlich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden dürfen oder eben auch nicht. Im Ernstfall wird der Arzt dann prüfen, ob der Inhalt Ihrer Verfügung noch auf Ihre aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, dieses Dokument immer aktuell zu halten bzw. in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. Ist dies der Fall, kann der Arzt Ihren Willen unmittelbar umsetzen, ohne dass es noch der Einwilligung eines Betreuers bzw. Bevollmächtigten bedarf, weil Sie die Entscheidung selbst in einer alle Beteiligten bindenden Weise getroffen haben. Sie entlasten damit letztlich Ihre Angehörigen bzw. Bevollmächtigen, die sonst vor der Frage stehen, ob Sie bestimmte Behandlungsmaßnahmen gewollt hätten oder nicht.
Testament/Erbvertrag
Mit Hilfe eines Testaments bzw. Erbvertrages können Sie die Verteilung Ihres Vermögens für den Fall Ihres Todes festlegen. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht passt oder wenn Sie – beispielsweise bei Kinderlosigkeit – vermeiden möchten, dass entfernte Verwandte oder gar der Fiskus erben. Je nach Höhe des Vermögens ist eine testamentarische Regelung auch zur Vermeidung unnötiger Steuerbelastungen sinnvoll.
Wegen der Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten wird an dieser Stelle auf weitere Ausführungen verzichtet. Wir empfehlen dazu eine an Ihre individuellen Verhältnisse angepasste Beratung.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen rund um diese Themen zur Verfügung – natürlich auch telefonisch oder per Mail. Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
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