08.04.2020

Bundesregierung und die einzelnen Länder unterstützen von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Selbständige mit umfangreichen und schnell verfügbaren Notfallhilfen und Förderprogrammen. Alleine der Bund stellt dafür 156 Milliarden Euro bereit, ein Drittel davon für in der Existenz bedrohte Soloselbständige und Kleinstunternehmen.

Zu den Maßnahmen für Unternehmen zählen neben finanziellen Soforthilfen auch Kurzarbeitergeld, zinsgünstige Überbrückungs-Kredite der KfW, Investitions-Zuschüsse sowie staatliche Garantien und Bürgschaften. Teilweise lassen sich die Leistungen von Bund und Land kumulieren, so beispielsweise beim Kurzarbeitergeld oder Liquiditätskrediten.


Bund und Länder unterstützen betroffene Unternehmen und Selbständige in der Corona-Krise mit umfassenden Notfallhilfen. (Copyright: Polack/adobe.stock)

Rettungspakt des Bundes

Für Soloselbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen bis zehn Beschäftigte stehen folgende Hilfen bereit:

Kleine, mittlere und große Unternehmen erhalten  folgende Unterstützungen:

Hilfspaket auf Landesebene

Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.

Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate (ab Datum der Antragstellung):

  • 9.000 Euro für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
  • 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Weitere Informationen zur NRW-Soforthilfe 2020 gibt es hier.

Weitere Maßnahmen in NRW:

Weitere Informationen

1. Allgemein:

Informationen der Bundesländer:

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