Bundesregierung und die einzelnen Länder unterstützen von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Selbständige mit umfangreichen und schnell verfügbaren Notfallhilfen und Förderprogrammen. Alleine der Bund stellt dafür 156 Milliarden Euro bereit, ein Drittel davon für in der Existenz bedrohte Soloselbständige und Kleinstunternehmen.
Zu den Maßnahmen für Unternehmen zählen neben finanziellen Soforthilfen auch Kurzarbeitergeld, zinsgünstige Überbrückungs-Kredite der KfW, Investitions-Zuschüsse sowie staatliche Garantien und Bürgschaften. Teilweise lassen sich die Leistungen von Bund und Land kumulieren, so beispielsweise beim Kurzarbeitergeld oder Liquiditätskrediten.
Bund und Länder unterstützen betroffene Unternehmen und Selbständige in der Corona-Krise mit umfassenden Notfallhilfen. (Copyright: Polack/adobe.stock)
Rettungspakt des Bundes
Für Soloselbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen bis zehn Beschäftigte stehen folgende Hilfen bereit:
- Soforthilfen
- KfW-Sonderprogramm
- Bürgschaften
- Steuerliche Hilfsmaßnahmen
- Unterstützungspaket für Start-ups
- Förderdatenbank des Bundes
- Kurzarbeitergeld
- Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
Kleine, mittlere und große Unternehmen erhalten folgende Unterstützungen:
- Soforthilfen
- KfW-Sonderprogramm 2020
- KfW-Schnellkredit 2020
- Bürgschaften
- Steuerliche Maßnahmen
- Wirtschaftsstabilisierungsfonds
- Unterstützungspaket für Start-ups
- Förderdatenbank des Bundes
- Kurzarbeitergeld
- Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
Hilfspaket auf Landesebene
Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.
Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate (ab Datum der Antragstellung):
- 9.000 Euro für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
- 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
- 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Weitere Informationen zur NRW-Soforthilfe 2020 gibt es hier.
Weitere Maßnahmen in NRW:
- Soforthilfe für Künstler (NRW)
- Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz
- Entschädigung bei Kinderbetreuung
Weitere Informationen
1. Allgemein:
- Bundesregierung: Informationen für Unternehmen und Selbständige
- Bundesregierung: Selbstständige und kleine Unternehmen – Soforthilfen stehen bereit (30.3.2020)
- BMF: Corona-Schutzschild
- BMF: Weg für Gewährung der Corona-Bundes-Soforthilfen ist frei – Umsetzung durch die Länder steht (29.3.2020)
- Bundesrat stimmt Corona-Sozialschutz-Paket zu (27.3.2020)
- KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
- BMWi: Auswirkungen des Coronavirus – Informationen und Unterstützung für Unternehmen
- BMWi unterstützt KMU und Handwerk bei der Umsetzung von Homeoffice (20.3.2020)
Informationen der Bundesländer:
- Baden-Württemberg: Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den steuerlichen Erleichterungen während der Corona-Pandemie
- Bayern: Steuerliche Maßnahmen für Corona-Betroffene
- Bayern: Soforthilfe Corona
- Hamburg: Hilfen für Unternehmen (31.3.2020)
- Hessen: Soforthilfe in der Corona-Krise
- Mecklenburg-Vorpommern: FAQ zum Thema Coronavirus und Steuern
- Niedersachsen: FAQ
- Nordrhein-Westfalen hilft mittelständischer Wirtschaft schnell, unbürokratisch und wirksam (2.4.2020)
- Erweiterung des Corona-Schutzschirms Schleswig-Holstein zur Eindämmung der Auswirkungen der Corona-Krise (3.4.2020)
- Thüringen: Informationen für Unternehmen/Arbeitgeber
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