11.12.2020 -

Anfang Oktober legte das BMAS den Gesetzentwurf für das „Mobile Arbeit Gesetz“ (MAG) vor, der vorsah, dass Arbeitnehmer Anspruch auf wenigstens 24 Tage mobiles Arbeiten haben, wenn ihre Tätigkeit mobile Arbeit zulässt und keine betrieblichen Einwände entgegenstehen; eine Ablehnung war nach dem Entwurf vom Arbeitgeber schriftlich zu begründen.


Einigung über Rahmenbedingungen mobiler Arbeit allerdings in Aussicht (Copyright: olezzo/adobe.stock).

Überdies sah der Entwurf des MAG auch diverse Neuregelungen zu den Rahmenbedingungen für Homeoffice vor. Betroffen war vor allem der Versicherungsschutz. Abweichend von der bisher geltenden Rechtslage sollten mobile Arbeitnehmer so behandelt werden, als würden sie von der Betriebsstätte aus arbeiten. Weiter war eine genaue Zeiterfassung im Homeoffice vorgesehen, um eine Entzerrung von Arbeit und Privatleben sicherzustellen. Der Gesetzesentwurf sah zudem eine erzwingbare Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einführung und Ausgestaltung mobiler Arbeit vor.

Der Entwurf stieß jedoch auf vielfache Kritik. Für die Gewerkschaften ging der Entwurf nicht weit genug; die Wirtschaftsverbände hingegen befürchteten ein „Bürokratiemonster“. Auch innerhalb der Regierungskoalition war der Entwurf umstritten. Nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums sollte während einer Pandemie grundsätzlich möglichst vielen Menschen die mobile Arbeit ermöglicht werden. Dies sei jedoch eine Ausnahmesituation. Es bedürfe keiner gesetzlichen Regelung für den Normalfall, denn die Unternehmen könnten selbständig Homeoffice-Regeln erarbeiten. Aus Teilen der Opposition gab es mitunter Kritik an den auch im Homeoffice geltenden Arbeitsschutzvorschriften.

Zuletzt nahm das BMAS die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf mobile Arbeit vorerst wieder zurück. Das Thema selbst sei damit jedoch keinesfalls bereits vom Tisch. Vor allem die Erweiterung des Versicherungsschutzes und eine bessere Arbeitszeiterfassung sollen nach Vorstellung des Arbeitsministers weiterhin wie im ersten Entwurf des MAG umgesetzt werden. An die Stelle des Rechtsanspruchs auf mobile Arbeit soll ein ernsthaftes Erörterungsgespräch über Möglichkeiten der mobilen Arbeit treten. Arbeitgeber müssten dann vortragen, aus welchen Gründen sie mobile Arbeit ablehnen. Man wolle noch im laufenden Jahr die Verhandlungen aufnehmen.

Fazit

Die Koalitionspartner bewegen sich aufeinander zu. Auch wenn ein Rechtsanspruch auf mobile Arbeit politisch gescheitert ist, könnte es zu einem neuen Regelungsrahmen für die Vereinbarung von mobiler Arbeit kommen, der insbesondere ein bestimmtes Verfahrensprocedere festlegt. Mutmaßlich ist darüber hinaus auch mit – allerdings durchaus gebotenen – Änderungen im Versicherungsschutz zu rechnen. Was die vom BMAS gewünschte umfassende Zeiterfassung anbelangt, dürften jedoch eher noch „Kämpfe“ in der Koalition zu erwarten sein.

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