20.04.2005

Ist ein Pkw nicht privat, sondern für den Betrieb geleast worden, kann der Steuerpflichtige die für einen Totalschaden fällige Ersatzzahlung an die Leasinggesellschaft in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Steuerpflichtige die private Nutzung des geleasten Betriebs-Pkw nach der so genannten 1-Prozent-Regelung pauschal versteuert. Bei einer nächtlichen Fahrt verursachte er einen Auffahrunfall mit Totalschaden und beging Fahrerflucht. Mangels Zahlung der Kaskoversicherung musste er deshalb Schadenersatz an die Leasinggesellschaft zahlen. Diese Zahlung an die Leasinggesellschaft wollte er dann als Betriebsausgaben abziehen, was das Finanzamt jedoch noch ablehnte. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sei der Pkw durch den Unfall aus dem Betriebsvermögen entnommen worden und die Ersatzleistung des Klägers in dessen privater Sphäre erfolgt. Zu Unrecht, wie das Finanzgericht Köln mit folgender Begründung entschied:

Weder die Mitbenutzung des zerstörten Fahrzeugs für Privatfahrten noch die private Veranlassung der Unfallfahrt noch die schuldhafte Unfallverursachung führen zu einer teilweisen oder gar vollständigen Kürzung des Betriebsausgabenabzugs der Unfallkosten. Der pauschale Nutzungswertansatz ist eine gesetzliche Spezialregelung für Kfz-Nutzungsentnahmen und verdrängt alle anderen Grundsätze für Nutzungsentnahmen. Zu den durch den pauschalen Nutzungswert abgegoltenen gesamten Kraftfahrzeug-Aufwendungen gehören grundsätzlich auch Unfallkosten; eine Zuordnung konkreter Aufwendungen zu einzelnen Fahrten (privat/betrieblich) ist ausgeschlossen (FG Köln, Urteil vom 8.12.2004, Az. 14 K 2612/03).

(Mitgeteilt von RA & StB Andreas Jahn)

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  • „Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuer­recht“
    (JUVE Handbuch Wirtschafts­kanz­leien 2022/2023)

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    (JUVE Handbuch Wirtschafts­kanz­leien 2017-2021)

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