16.06.2005

Das Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz in Berlin gab am  17. Juni 2005 die Verabschiedung eines Gesetzes gegen Tachomanipulationen bekannt.

Damit wird die im Gebrauchtwagenhandel weit verbreitete Masche, Fahrzeuge unter Verschleierung des tatsächlichen Kilometerstands zu verkaufen, hoffentlich eingedämmt. „Tachomanipulation ist Volkssport“, heißt es http://auto.t-online.de/c/09/93/24/993240.html.

„Bei jedem dritten Gebrauchtwagen in Deutschland soll der Kilometerstand am Tacho nach unten geschönt worden sein. Davon geht zumindest der Kfz-Prüfkonzern Dekra Automobil einem Bericht der „Bild am Sonntag“ zufolge aus. Besonders in den Neuen Ländern boomt das kriminelle Geschäft. Dort sollen an zwei Dritteln aller Gebrauchtwagen zur Verkaufsförderung Kilometer gelöscht worden sein.

Schäden in Milliardenhöhe Nach Einschätzung der Experten gehen die durch Tachobetrug verursachten Schäden in die Milliarden. Nicht nur Kaufinteressenten, auch Leasinganbieter und Versicherungen werden mit gefälschten Jahreslaufleistungen betrogen. Autos lassen sich relativ leicht auf jung trimmen – mit einem Laptop und der richtigen Software reichen wenige Minuten. Kosten für den Auftraggeber: rund 50 Euro. Beim Verkauf eines Fahrzeugs bringt das dem Verkäufer einige Tausend Euro mehr.“

Bislang ist das Unrechtsbewusstsein in diesem Bereich kaum vorhanden und das Entdeckungsrisiko ist in der Praxis nach bisherigem Rechtsstand außerordentlich gering. So ist auch nicht verwunderlich, dass sich darauf spezialisierte Tachomanipulierer ganz offen im Internet tummeln und ihre zwielichtigen Dienstleistungen ebenso offen anbieten. Im offiziellen Sprachjargon der Szene heißt das dann verharmlosend „Tachojustierung“, „Tacho-Check“ oder sogar „Tachokorrektur“. Damit ist es jetzt wohl vorbei und die ungezählten Internetseiten müssen aus dem Netz verschwinden. Auch die bisher gerne verwendeten Disclaimer:

„Tachoservice XYZ und alle angeschlossenen Partner informieren ausdrücklich darüber, dass eine Änderung des Kilometerstands beim Verkauf des KFZ dem Käufer mitgeteilt werden muss und dass die Justierung nicht dafür missbraucht werden darf, um über die tatsächliche Laufleistung des KFZ hinwegzutäuschen.

Tachoservice XYZ und alle angeschlossenen Partner werden von jeder Verantwortung im Falle eines Missbrauchs enthoben. Verboten ist die Einstellung von Miet- und Leasingfahrzeugen.

Tachoservice XYZ und alle angeschlossenen Partner verlassen sich dabei auf die Angaben des Halters.“,

werden zukünftig nichts mehr taugen und auch nicht mehr vor Strafe schützen.

Den Wortlaut der Pressemitteilung geben wir nachfolgend wieder.

Tachomanipulation wird hart bestraft

Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Verfälschen der Messdaten eines Wegstreckenzählers unter Strafe gestellt wird. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe wird damit eine Gesetzeslücke geschlossen. „Der Kilometerstand eines Fahrzeugs spielt bei der Kaufentscheidung eines Gebrauchtwagens eine ganz wesentliche Rolle. Im Interesse aller ehrlichen Verkäufer und Käufer wollen wir die Aussagekraft des Wegstreckenzählers schützen. Wer den Wegstreckenzähler manipuliert, soll daher künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Auch die Mitarbeiter von Werkstätten, die im Auftrag elektronische Kilometerzähler zurückstellen, sollen künftig bestraft werden “, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Einschlägige Internetseiten werben sogar dafür, dass eine Tachomanipulation straflos sei. Dem schieben wir mit unserem Gesetz endgültig einen Riegel vor“, sagte Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe.

Nach geltendem Recht ist das Zurückstellen von Kilometerständen nur dann strafbar, wenn es sich um eine vorsätzliche Hilfeleistung zu einem konkreten strafbaren Betrug handelt. Eine solche Absicht ist denjenigen, die das Verändern von Wegstreckenzählern als allgemeine Dienstleistung anbieten, in der Regel schwer nachzuweisen. Allerdings macht die Manipulationen von Kilometerzählern letztlich nur Sinn, wenn andere Personen (Käufer, Versicherungen, Leasingfirma etc.) über den tatsächlich gefahrenen Kilometerstand, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt, getäuscht werden. Deshalb ist es erforderlich, schon das bloße Verfälschen von Kilometerständen zu sanktionieren. Das Gesetz wird dabei die Verwendung von Computerprogrammen unter Strafe stellen, aber auch eine mechanische Einwirkung, wie etwa das Drehen an der Tacho-Welle. Geschützt werden alle Arten von Wegstreckenzählern, mit denen Kraftfahrzeuge (Pkw, Motorräder etc.) ausgerüstet sind. Verboten werden soll auch, Computerprogramme zum Zwecke der Verfälschung der Messdaten herzustellen und sich oder anderen zu verschaffen.

Quelle: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz

(Mitgeteilt von RA & StB Andreas Jahn)

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