05.01.2022

Dr. Constantin Privat (*1935 +2022)

Mit Constantin Privat ist am 1. Januar 2022 im Alter von 86 Jahren ein weiterer langjähriger Partner der Kanzlei Meyer-Köring verstorben, der sich hohe Verdienste um unsere Sozietät erworben hat, darüber hinaus auch um die Anwaltschaft insgesamt, besonders im Bereich des Oberlandesgerichts Köln.

Im Jahr 1965 schloss sich Constantin Privat mit Alex Meyer-Köring, dessen Vater die Praxis im Jahr 1906 gegründet hatte, zu einer der ersten Bonner Anwaltssozietäten zusammen. Zunächst nahm er im Wesentlichen Mandate aus dem gesamten Zivilrecht wahr, in dem er auch mit einem international-privatrechtlichen Thema promoviert hatte. Später widmete er sich vornehmlich erbrechtlichen Beratungen und Prozessvertretungen, die er bundesweit führte. Er war ein vorbildlicher Anwalt, ein Mann mit scharfem Verstand und liberaler Gesinnung. Seine Mandanten schätzten seinen präzisen, stets auf vernünftige und faire Lösungen ausgerichteten Einsatz. Zu seinem Erfolg trug nicht selten sein mit feiner Ironie verbundener Humor bei. Unter Kollegen und Richtern war Constantin Privat wegen seiner juristischen Qualifikation, seiner Fähigkeit, überzeugend zu argumentieren, sowie wegen seiner Sachlichkeit und Offenheit in hohem Maße anerkannt.

Bereits 10 Jahre nach Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit wurde Constantin Privat in den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln gewählt, dem er 26 Jahre angehörte, davon 10 Jahre als Vizepräsident und zuletzt 6 Jahre als Präsident, der erste aus dem Landgerichtsbezirk Bonn. Auch hier führten seine Autorität und sein Verhandlungsstil selbst bei schwierigen und kontroversen Fragen zu pragmatischen und einvernehmlichen Lösungen. Seine ehrenamtliche Tätigkeit wurde mit dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse gewürdigt.

Als sich im Jahr 1990 die damaligen Sozietäten v.Danwitz Stamp-Ilk Gussone und Meyer-Köring Privat Kade zusammenschlossen, war Constantin Privat einer der Namensgeber der neuen Sozietät Meyer-Köring v.Danwitz Privat, heute Meyer-Köring. Bis zum Ende seiner beruflichen Tätigkeit im Jahr 2002 blieb er eine prägende Persönlichkeit. Von ihm stammt die Präambel unseres Sozietätsvertrags: „Die Sozietät ist nach dem gemeinsamen Verständnis der Sozien eine grundsätzlich auf Lebenszeit angelegte Berufs- und Schicksalsgemeinschaft auf der Grundlage von Freundschaft, gegenseitigem Vertrauen und Toleranz.“ Das hat er gelebt. Wir werden nicht vergessen, was er in unserer Gemeinschaft geleistet hat und was wir ihm zu verdanken haben.
Mit seiner Familie trauern wir um unseren Freund Tito, einen vorbildlichen Mentor, zuverlässigen Partner und engagierten Vertreter der Anwaltschaft.

MEYER-KÖRING Rechtsanwälte | Steuerberater

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sprechblasen

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Kontakt aufnehmen