06.09.2005 -

Das Antidiskriminierungsgesetz ist endgültig gescheitert. Der Vermittlungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl am 5.9.2005 seine Beratung zu dem Gesetz vertagt. Wegen des Grundsatzes der Diskontinuität bedeutet dies gleichzeitig das Aus für das Antidiskriminierungsgesetz, da bei einer Neuwahl alle nicht erledigten Gesetzesvorhaben endgültig verfallen. Der Gesetzgeber bleibt aber verpflichtet, die vier EU-Richtlinien in das deutsche Recht umzusetzen.

Vertagt wurden im Übrigen auch folgende Gesetzesvorhaben:

° Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage

° Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts

° Gesetz zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention

° Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes

° Gesetz zur Errichtung einer „Bundesstiftung Baukultur“

° Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

° Gesetz zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien

° Gesetz zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

° Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften und

° Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes.

 

Mitgeteilt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Nicolai Besgen

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