Gründungsjubiläum des Landesarbeitsgerichts Köln
Auf Einladung des Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen André Kuper wurde 28.03.2022 im Plenarsaal des Landtags Nordrhein-Westfalen das 40. Gründungsjubiläum des Landesarbeitsgerichts Köln gewürdigt.
Am 11.11.1981 verabschiedete der Landtag Nordrhein-Westfalen das „Gesetz zur Ausführung des Arbeitsgerichtsgesetzes im Lande Nordrhein-Westfalen“ (AGArbGG). Auf dieser Grundlage wurde Köln – dessen arbeitsgerichtliche Tradition bis ins Jahr 1811 zurückreicht, als Kaiser Napoleon nach französischem Vorbild ein Gewerbegericht schuf – am 01.01.1982 Standort eines Landesarbeitsgerichts als eigenständiges Berufungsgericht für die Arbeits- und Wirtschaftsregion Köln-Bonn-Aachen.
An der Veranstaltung nahmen zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der nordrhein-westfälischen Justiz, der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sowie der Arbeitsrechtswissenschaft und der Anwaltschaft teil, so auch Vertreter des Bonner Anwaltsvereins.
Nach Begrüßung der Gäste durch den Landtagspräsidenten André Kuper würdigten der Minister der Justiz Peter Biesenbach und Oberbürgermeisterin Henriette Reker das Landesarbeitsgericht Köln und die Arbeitsgerichtsbarkeit in ihren Grußworten. Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner richtete mit ihrem Festvortrag „Die Arbeitsgerichtsbarkeit und die Brücke nach Europa“ den Blick über Köln hinaus.
Anlässlich des Gründungsjubiläums hat der Präsident des Landesarbeitsgerichts Köln Dr. Jürgen vom Stein eine Festschrift herausgegeben, die von Prof. Dr. Gregor Thüsing vorgestellt wurde. Die Festschrift zeigt das Spektrum der Themen und Aufgaben, die das Landesarbeitsgericht und die Arbeitsgerichte des Bezirks geprägt haben und aktuell herausfordern, unter anderem mit einem Beitrag der Leiterin der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Bonner Anwaltsvereins Frau Ebba Herfs-Röttgen.
Präsident Dr. Jürgen vom Stein betonte, dass die parlamentarische Würdigung und Wertschätzung der Arbeit der Gerichtsbarkeit ein wichtiges Zeichen sei. In Zeiten, in denen wir aktuell in Europa erleben müssten, wie Gewalt das Recht bricht, sei es wichtig, dass der Staat und seine Institutionen eng verbunden sind.
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