25.11.2005

Eine uneingeschränkte Verlustnutzung ist möglich durch die Begründung einer Organschaft zwischen einem verlustträchtigen und einem gewinnträchtigen Unternehmen. Ein Verlustausgleich kann hier allerdings nur für die laufenden, das heißt für die im Jahr 2005 aufgelaufenen Verluste der Organgesellschaft erreicht werden. Vororganschaftliche Verluste der Organgesellschaft können nicht ausgeglichen werden und werden eingefroren. Genutzt werden können allerdings Verlustvorträge des Organträgers bei einer Gewinne erzielenden Organgesellschaft.

Voraussetzungen für eine Organschaft im Jahr 2005 sind:

  • Finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft in das Trägerunternehmen ununterbrochen ab 1.1.2005
  • Abschluss und Eintragung des Ergebnisabführungsvertrags in das Handelsregister bis zum 31.12.2005

Hinweis: Sind die Voraussetzungen – insbesondere die finanzielle Eingliederung ab Beginn des Wirtschaftsjahres 2005 – nicht gegeben, müssen die Voraussetzungen bis zum 31.12.2005 geschaffen werden, um dann ab dem kommenden Jahr einen Verlustausgleich bewerkstelligen zu können.

Mitgeteilt von

RA & StB Andreas Jahn und RA & FA für Steuerrecht Mario Knepper

Lorbeerkranz

Auszeichnungen

  • „Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuer­recht“
    (JUVE Handbuch Wirtschafts­kanz­leien 2022/2023)

  • „Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuer­recht“
    (JUVE Handbuch Wirtschafts­kanz­leien 2017-2021)

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sprechblasen

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Kontakt aufnehmen