05.01.2006

Die neue Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zum Abbau von Steuervergünstigungen mit dem Ziel einer unverzüglichen Umsetzung auf den Weg gebracht. Erste Gesetze sind am 21.12.2005 bereits endgültig verabschiedet worden. Ein Teil der geplanten Steueränderungen wird allerdings erst 2006 verabschiedet, wobei diese dennoch zum Teil rückwirkend zum 1.1.2006 in Kraft treten sollen. Weitere noch anstehende Änderungen werden erst das Jahr 2007 betreffen. Grundsätzliche Reformen (wie z.B. die Unternehmenssteuerreform) sollen erst ab dem Jahr 2008 greifen.

Im Folgenden finden Sie einen aktualisierten Überblick über die bereits verabschiedeten Neuregelungen und die geplanten Vorhaben sowie eine aktualisierte Zeitvorgabe, ab wann mit der Umsetzung weiterer Änderungen gerechnet werden kann.

Verabschiedung der ersten Gesetze mit Wirkung zum 1.1.2006

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21.12.2005 drei Gesetzen zugestimmt. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Regelungen:

  • Die Eigenheimzulage wird für Neufälle ab dem 1.1.2006 abgeschafft. Unberührt bleiben alle bis zum 31.12.2005 von der Förderung noch erfassten Sachverhalte.
  • Die degressive Abschreibung für Mietwohnimmobilien entfällt ab dem Jahr 2006 für Gebäude, die auf Grund eines nach dem 1.1.2006 gestellten Bauantrags hergestellt oder auf Grund eines nach dem 1.1.2006 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags angeschafft worden sind.
  • Private Steuerberatungskosten, die keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen, sind ab dem 1.1.2006 nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar.
  • Die auf jeweils 315 EUR begrenzten Steuerbefreiungen für besondere Zuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer anlässlich ihrer Eheschließung oder der Geburt eines Kindes werden ab dem Jahr 2006 aufgehoben.
  • Die Freibeträge für Abfindungen zwischen 7.200 EUR und 11.000 EUR entfallen ab 2006. Eine Übergangsregelung sieht die Weiteranwendung der bisherigen begrenzten Steuerfreiheit für vor 2006 entstandene Ansprüche der Arbeitnehmer auf Abfindung und für Abfindungen wegen einer vor 2006 getroffenen Gerichtsentscheidung oder einer am 31.12.2005 anhängigen Klage vor, soweit die Abfindung dem Arbeitnehmer vor dem 1.1.2008 zufließt.
  • Die Steuerfreiheit für Übergangsgelder und -beihilfen wird ebenfalls ab 2006 aufgehoben. Sie gilt nur noch für Entlassungen vor dem 1.1.2006, soweit die Übergangsgelder und –beihilfen dem Arbeitnehmer vor dem 1.1.2008 zufließen. Zeitsoldaten, die ihren Dienst vor 2006 angetreten haben, können den Freibetrag sogar noch bei Auszahlungen bis zum 31.12.2008 nutzen.
  • Die Verlustverrechnungsmöglichkeiten bei Steuerstundungsmodellen werden eingeschränkt, indem die Verluste nur noch mit späteren positiven Einkünften aus demselben Modell verrechnet werden können, nicht jedoch mit Verlusten aus anderen Modellen oder mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten. Betroffen sind insbesondere Medienfonds, Schiffsbeteiligungen (soweit diese noch Verluste vermitteln), New Energy Fonds, Leasingfonds, Wertpapierhandelsfonds und Videogamefonds, nicht aber Private Equity und Venture Capital Fonds, da diese ihren Anlegern konzeptionell keine Verluste zuweisen. Die Beschränkung gilt für Verluste aus Steuerstundungsmodellen, denen ein Steuerpflichtiger nach dem 10.11.2005 beitritt, oder für die nach dem 10.11.2005 mit dem Außenvertrieb begonnen wurde.

Konkret geplante Neuregelungen mit Wirkung zum 1.1.2006

Das Bundeskabinett hat am 20.12.2005 den Entwurf des Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen verabschiedet. Bei der momentanen Praxis der Gesetzesverabschiedung kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass das Gesetz dem Entwurf entsprechend im Jahr 2006 verabschiedet wird. Die meisten der Regelungen sollen bereits zum 1.1.2006 in Kraft treten. Umsatzsteuerliche Änderungen werden vermutlich zum 1.7.2006 eingeführt. Hier die wichtigsten konkret geplanten Neuregelungen:

  • Einnahmen-Überschuss-Rechner können künftig die Anschaffungskosten von Umlaufvermögen erst bei späterer Veräußerung oder Entnahme als Betriebsausgaben absetzen. Das soll für Wertpapiere, Anteile an Kapitalgesellschaften, Forderungen, Rechte, Grund und Boden sowie Gebäude gelten und betrifft damit insbesondere den gewerblichen Grundstückshandel sowie Wertpapierhandelfonds.
  • Die Besteuerung der privaten Nutzung von Kraftfahrzeugen unter Anwendung der Ein-Prozent-Regel soll bei Unternehmern auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens beschränkt werden. Bei Fahrzeugen im gewillkürten Betriebsvermögen wird die geschätzte Privatnutzung mit den hierauf entfallenden Kosten angesetzt. Der private Nutzungsanteil ist glaubhaft zu machen. Damit sollen die geplanten Änderungen keine Auswirkungen auf die Fälle haben, in denen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug zur privaten Mitnutzung überlässt (so genannte Dienstwagenbesteuerung).
  • Unternehmer, die Gebäude reinigen lassen, sollen dem Fiskus künftig die Umsatzsteuer für die empfangene Leistung schulden. Nach bisher geltendem Recht obliegt diese Verpflichtung dem Gebäudereiniger.
  • Zukünftig soll die entgeltliche Weitergabe von Belegen als Steuerordnungswidrigkeit geahndet werden. So soll die entgeltliche Weitergabe von Tankbelegen z.B. mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR geahndet werden können.

Weitere geplante Änderungen für 2006/2007/2008

Für alle Steuerpflichtigen

  • Private Aufwendungen für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt ohne die Aufwendungen für das Material sollen mit 20 Prozent des Arbeitslohns (maximal bis zu 600 EUR) von der Einkommensteuer abgezogen werden dürfen. Diese Förderung soll befristet für die Jahre 2006 und 2007 gelten.
  • Der Umsatzsteuersatz soll ab 1.1.2007 von derzeit 16 auf 19 Prozent erhöht werden. Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent soll unverändert bleiben.
  • Kindergeld und Kinderfreibeträge sollen ab dem 1.1.2007 nur noch bis zum 25. Lebensjahr (bisher bis zum 27. Lebensjahr) des Kindes gewährt werden.
  • Die Versicherungssteuer soll ab 1.1.2007 um 3 Punkte auf 19 Prozent angehoben werden.

Für Arbeitnehmer

  • Ab 2007 soll die Pendlerpauschale nur noch ab dem 21. Kilometer berücksichtigt werden. Es soll bei einer Pauschale von 0,30 EUR je km bleiben.
  • Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sollen wie bisher steuerfrei bleiben, lediglich die Sozialversicherungspflicht soll bereits bei einem Grundlohn ab 25 EUR greifen.
  • Arbeitnehmer und Selbstständige sollen ab dem Jahr 2007 das häusliche Arbeitszimmer nur noch dann absetzen können, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt.
  • Entgegen anders lautender Veröffentlichungen soll der Pauschbetrag für Arbeitnehmer in Höhe von 920 EUR weiterhin Steuer mindernd berücksichtigt werden können.

Für Unternehmer

  • Die degressive Abschreibung für Abnutzung bei beweglichen Wirtschaftsgütern soll bei Erwerben in 2006 und 2007 maximal 30 Prozent statt bislang 20 Prozent betragen. Maximal soll die degressive Abschreibung für Abnutzung das dreifache der linearen Abschreibung für Abnutzung betragen dürfen.
  • Kleinunternehmer, Existenzgründer und Mittelständler sollen möglicherweise ab dem 1.7.2006 bei der Umsatzsteuerzahlung entlastet werden. Angedacht ist die Anhebung der Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung in den alten Bundesländern von 125.000 EUR auf 250.000 EUR. In den neuen Ländern soll die Umsatzgrenze von 500.000 EUR bis 2009 verlängert werden.
  • Die Sätze von Körperschaft- und Gewerbesteuer sollen bis zu einer umfassenden Reform unverändert bleiben.
  • Unternehmen sollen bei der Vorratsbewertung nicht mehr das Lifo-Verfahren (Last-In-First-Out-Verfahren) anwenden und keine Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen bilden können. Bestehende Positionen sollen über drei Jahre hinweg aufzulösen sein. Das Datum, ab wann diese Regelung gilt, ist noch offen.

Für Kapitalanleger

  • Der Sparerfreibetrag soll ab dem 1.1.2007 auf 750 EUR pro Person (bisher 1.370 EUR) und auf 1.500 EUR für Verheiratete (bisher 2.740 EUR) sinken.
  • Für private Veräußerungsgeschäfte soll eine Pauschalsteuer in Höhe von 20 Prozent des Veräußerungsgewinns eingeführt werden. Im Gegenzug soll dann die Spekulationsfrist von einem Jahr für Wertpapiere bzw. von zehn Jahren für Immobilien entfallen. Das selbstgenutzte Eigenheim soll wie bisher ausgenommen werden. Wertzuwächse im Privatvermögen sollen demnach künftig steuerlich voll erfasst werden, unabhängig davon, wann diese angeschafft wurden. Im Gegenzug sollen jedoch die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veräußerung geltend gemacht werden können. Auch Wertverluste sollen demnach steuerlich berücksichtigt werden. Zu welchem Zeitpunkt diese Regelung greift, steht noch nicht fest. Eine Übergangsregelung ist vorgesehen.

Hinweis: Eingeführt werden soll auch die im Rahmen des Jobgipfels geplante Erbschaftsteuerbefreiung für Unternehmensübergänge. Die Erbschaftsteuer soll für zehn Jahre gestundet werden und bei Betriebsfortführung entfallen. Für die gesetzliche Umsetzung soll aber noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer abgewartet werden. Der Freibetrag und der Bewertungsabschlag für gewerblich geprägte Personengesellschaften soll wegfallen. Dies soll ab dem Tag des Gesetzesbeschlusses des Bundestags gelten.

Eine umfangreiche Unternehmenssteuerreform mit einer Vereinheitlichung der Besteuerungsgrundlagen für Kapital- und Personengesellschaften ist erst ab 2008 geplant. Möglich ist dann auch eine Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 Prozent auf 19 Prozent (Koalitionsvertrag vom 11.11.2005; Entwurf eines Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 29.11.2005, Drs 16/105, Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestags zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 15.12.2005, Drs 855/05; Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 29.11.2005, Drs 16/108 und Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestags zum Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 15.12.2005, Drs 857/05; Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen vom 29.11.2005, Drs 16/107 und Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestags zum Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen vom 15.12.2005, Drs 856/05; Gesetzentwurf zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen, am 20.12.2005 vom Kabinett verabschiedet).

 

Mitgeteilt von RA & StB Andreas Jahn

Lorbeerkranz

Auszeichnungen

  • „Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuer­recht“
    (JUVE Handbuch Wirtschafts­kanz­leien 2022/2023)

  • „Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuer­recht“
    (JUVE Handbuch Wirtschafts­kanz­leien 2017-2021)

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sprechblasen

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Kontakt aufnehmen