Anmerkung zu den Plänen des BMJ zur Erleichterung der einverständlichen Scheidung bei kinderloser Ehe
Auf den ersten Blick scheint die Idee des Bundesministeriums der Justiz zur Erleichterung der einverständlichen Scheidung bei kinderloser Ehe bestechend.
Auf den zweiten Blick sind vor allem Nachteile zu erkennen, wenn man betrachtet, welche Erleichterungen man schaffen will:
Kinderlose Ehepaare können, nachdem sie sich über den Unterhalt (nur über den Unterhalt!) notariell geeinigt haben, vor dem Notar ihren Ehescheidungswillen erklären und brauchen in dem dann anschließenden gerichtlichen Verfahren keinen Anwalt mehr. Das spart Rechtsanwaltsgebühren; Gerichtsgebühren aber nicht, auf die will der Staat nicht verzichten. Statt dessen fallen zusätzliche Notargebühren an.
„Vereinfacht“ bedeutet also: ohne Anwalt. Das bedeutet, daß die Eheleute Vereinbarungen zum Unterhalt abschließen werden, deren Rechtsfolgen sie nicht immer überblicken. Denn wenn wer seine Rechte nicht kennt (und über die Rechte kann nur ein fachlich versierter Anwalt informieren), der kann auch nicht beurteilen, ob die Regelungen für ihn Vor- oder Nachteile bringen.
„Schneller“ wird das Verfahren vielleicht (bisher hat allerdings noch keine Justizreform zu einer echten Beschleunigung geführt), besser bestimmt nicht. Schon deshalb, weil keine anderen Regelungen mehr getroffen werden müssen wie bei der normalen Ehescheidung, zum Beispiel zum Zugewinnausgleich. Eine kinderlose Ehe kann auch 20 Jahre oder länger dauern; wie wird dann der Zugewinn ausgeglichen und das Vermögen auseinandergesetzt?
Das „vereinfachte“ Verfahren bringt eine schnelle Scheidung, ohne daß die Eheleute wirklich finanziell auseinander sind. Das Bundesjustizministerium spricht von „einverständlichen“ Verfahren; daß einer Einigung unter Eheleuten, wie sie dem Gericht mit einem Antrag auf einverständliche Scheidung gelegentlich vorgelegt wird, häufig eine heftige Auseinandersetzung vorausgeht, die nur mit Hilfe von Anwälten beigelegt wurde, wird offensichtlich übersehen. Die wenigen Verfahren, die wirklich ohne jegliche Auseinandersetzung ablaufen, kosten weder viel Geld noch nehmen sie die Gerichte besonders in Anspruch. Bei den übrigen Verfahren wird die geplante Regelung jedoch erheblich nachteilige Folgen für diejenigen haben, die auf anwaltlichen Rat verzichten.
Verfasserin: Daniela v.Treuenfeld-Honig, Fachanwältin für Familienrecht, Bonn
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