26.07.2006

 

Überlässt ein Hauseigentümer seinem geschiedenen Ehegatten ein Grundstück zur unentgeltlichen Nutzung, kann er damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Das ist z.B. immer dann der Fall, wenn er durch diese Maßnahme seine Zugewinnausgleichsforderung erfüllt.
In dem Urteilsfall durfte die geschiedene Ehefrau eine Immobilie acht Jahre lang kostenfrei nutzen, was laut Vereinbarung zwischen ihr und ihrem Ex-Ehemann die Zugewinnausgleichsforderung abdecken sollte. Da der Hauseigentümer für die Dauer der kostenfreien Nutzungsüberlassung seine Ausgleichsverpflichtung gegenüber der Ex-Ehefrau erfüllt, bestehen die steuerpflichtigen Einnahmen in der steten Verminderung dieser Zugewinnausgleichsforderung (BFH-Urteil vom 8.3.2006, Az. IX R 34/04).

Verfasser: Rechtsanwalt & Steuerberater Andreas Jahn, Meyer-Köring v. Danwitz Privat – Bonn – 2006

Lorbeerkranz

Auszeichnungen

  • „Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuer­recht“
    (JUVE Handbuch Wirtschafts­kanz­leien 2022/2023)

  • „Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuer­recht“
    (JUVE Handbuch Wirtschafts­kanz­leien 2017-2021)

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