Das von einem verstorbenen Vermieter angeordnete Vermächtnis (Zuwendung eines einzelnen Vermögensvorteils ohne, dass der Empfänger Erbe wird) auf Fortsetzung eines Mietverhältnisses für zehn Jahre zu einem wesentlich niedrigeren Wert als der ortsüblichen Miete ist erbschaftsteuerpflichtig.
Der Begünstigte ist trotz des bereits bestehenden Mietverhältnisses dadurch bereichert, dass er ein Recht auf Fortsetzung des Mietverhältnisses zu dem wesentlich niedrigeren Wert als der ortsüblichen Miete erlangt hat. Bei dieser Beurteilung spielt es keine Rolle, ob der Erbe eine Mieterhöhung tatsächlich durchsetzen könnte.
Hinweis: Dass kein Mietspiegel oder Mietgutachten vorlag und eine Mieterhöhung durch den Erblasser auch nicht erfolgt wäre, steht der objektiven Bewertung des Rechts nicht entgegen (FG München, Urteil vom 24.1.2007, Az. 4 K 816/05).
Mitgeteilt von Rechtsanwalt & Steuerberater Andreas Jahn, MEYER-KÖRING v. DANWITZ PRIVAT – Bonn
Auszeichnungen
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„Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuerrecht“(JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023)
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„Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuerrecht“(JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2017-2021)
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