03.08.2007

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen soll ein neues Wagniskapitalbeteiligungsgesetz geschaffen werden. Dadurch sollen Kapitalbeteiligungen in junge, insbesondere technologieorientierte Unternehmen steuerlich begünstigt werden. Das Gesetz soll zum 1.1.2008 in Kraft treten.
Gefördert werden sollen Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften, die ihre Mittel in einen klar abgegrenzten Kreis von nicht börsennotierten, jungen Unternehmen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (= Zielgesellschaften) anlegen.
Das heißt konkret:

  • Mindestens 70% des verwalteten Vermögens der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft ist in Zielgesellschaften anzulegen.
  • Die Höchsthaltedauer der Anteile an einer Zielgesellschaft beträgt 15 Jahre.
  • Die Zielgesellschaften dürfen bei Anteilserwerb ein Alter von höchstens zehn Jahren und ein Eigenkapital von maximal € 20 Mio. aufweisen.

Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften müssen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anerkannt werden. Dafür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie müssen über ein Mindesteigenkapital von € 1 Mio. und weiter über ausreichend qualifizierte Geschäftsleiter verfügen.
  • Es sind Mindesttranchen an die Zielgesellschaft von € 50.000 vorgesehen.

Die steuerliche Förderung beinhaltet bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, dass die Tätigkeit einer Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft in der Rechtsform der Personengesellschaft, die nur Anteile an Kapitalgesellschaften hält, als vermögensverwaltend gilt. Damit soll auf ihrer Ebene keine Gewerbesteuer anfallen. Als Beitrag zur Gegenfinanzierung soll die Tätigkeitsvergütung, die an die Initiatoren neben der quotalen Gewinnbeteiligung gezahlt wird, nur zu 40% statt bislang zu 50% steuerfrei sein.

Hinweis: Daneben ist auch eine Förderung für sogenannte Business Angels vorgesehen. Business Angels sind erfahrene Unternehmerpersönlichkeiten, die sich mit Kapital und Know-how unmittelbar in junge Unternehmen einbringen. Für solche Engagements soll der Freibetrag von € 9.060 auf € 20.000 steigen (Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) vom 29.6.2007).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt & Steuerberater Andreas Jahn, MEYER-KÖRING v. DANWITZ PRIVAT – Bonn

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