Am 01. Januar 2008 tritt das Abkommen vom 4. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern (ErbSt-DBA) außer Kraft, nachdem es von deutscher Seite zum Jahresende gekündigt worden ist.

Grund der Kündigung ist der Wegfall der österreichischen Erbschaftsteuer mit Ablauf des 31. Juli 2008 aufgrund der Entscheidung der österreichischen Regierungskoalition, die vom österreichischen Verfassungsgerichtshof festgestellte Verfassungswidrigkeit der Bemessungsgrundlage nicht zu beheben.

Mit Wegfall der österreichischen Erbschaftsteuer entfällt die Möglichkeit einer Doppelbesteuerung; das ErbSt-DBA wird überflüssig. Die Bundesregierung beabsichtigt, mit der österreichischen Seite Verhandlungen über den Abschluss einer Vereinbarung aufzunehmen, die eine Anwendung der Vorschriften des gekündigten Abkommens auf Erbfälle ermöglichen soll, die während des Zeitraums vom 1. Januar 2008 bis 31. Juli 2008 eintreten.

Das allgemeine Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich bleibt von der Kündigung unberührt.

Quelle: Pressemitteilung des BMF vom 22.10.2007

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