20.06.2018

Die Zahl der P&R-Geschädigten wächst weiter: Neben den rund 50.000 Anlegern müssen nun auch die betroffenen Anlageberater und -vermittler mit langwierigen Prozessen rund um die Container-Pleite rechnen. Mit Schadenersatzklagen versuchen Anleger, einen schnelleren Ausgleich für ihre verlorene Investition zu bekommen. Denn ob und in welcher Höhe ihnen etwas aus der Insolvenzmasse zufließen wird, ist weiter ungewiss. Einfacher scheint es da, den Berater bzw. Vermittler des Finanzprodukts in Haftung zu nehmen.

Erste Klagen wurden laut Pressemeldungen vom vergangenen Wochenende bereits durch eine Münchener Kanzlei eingereicht. Argument für die Forderung: Der Berater habe die Plausibilität des Konzepts nicht geprüft, über die Risiken des Produkts nicht ordnungsgemäß aufgeklärt oder Provisionen verschwiegen. „Oft sind die Finanzberater oder Vermittler und deren Versicherungen auch die einzigen, die überhaupt noch liquide sind. Daher stellen sie aus Anlegersicht ein lohnendes Ziel für eventuelle Klagen dar“, erklärt Alexander Knauss, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei MEYER-KÖRING.

Umfangreiches Maßnahmenpaket für Berater und Vermittler

Die bundesweit tätige Kanzlei unterstützt betroffene Vermittler mit einer kostenlosen, unverbindlichen Ersteinschätzung. Darüber hinaus steht ihnen auf www.pundr-vermittler.de ein digitales Mandatierungs-Formular zur Verfügung, das den Prozess der Klageabwehr erheblich erleichtert und über das entsprechende Dokumente zugriffssicher übermittelt werden können. Abgerundet wird das Angebot durch umfassende Hinweise, mit denen sich Berater und Vermittler auf Forderungen bestmöglich vorbereiten können.

Fachanwalt Knauss warnt aber gleichzeitig vor zu großem Aktionismus: „Auch wenn die Versuchung groß ist, sich gegenüber den eigenen Kunden für das fehlgeschlagene Investment zu rechtfertigen, sollten betroffene Berater und Vermittler am besten jegliche mündliche oder schriftliche Äußerung unterlassen, die ihnen später nachteilig ausgelegt oder wie ein Anerkenntnis gewertet werden könnte. Denn dadurch gefährden sie unter Umständen auch ihren Versicherungsschutz.“

MEYER-KÖRING verfügt über langjährige Erfahrung in der Abwehr von Ansprüchen wegen gescheiterter Anlagemodelle und hat deutschlandweit bereits weit über 1.000 Prozesse für Kreditinstitute, Anlageberater und Anlagevermittler geführt. 

Über uns:

MEYER-KÖRING wurde 1906 von Dr. Alex Meyer in Bonn gegründet und ist heute eine etablierte, überregional tätige Anwaltssozietät mit Büros in Bonn und Berlin. Rund 40 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bieten umfassende, hochspezialisierte Beratung in den wesentlichen Disziplinen des Wirtschafts- und Zivilrechts. Im Fokus der Rechtsberatung stehen die sechs Kernkompetenzen Arbeit, Immobilien, Medizin, Persönliches, Steuern und Unternehmen sowie das Bank- und Kapitalmarktrecht auf Anbieterseite.

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