Infolge der Globalisierung nimmt die Anzahl der grenzüberschreitenden Arbeitnehmereinsätze, insbesondere innerhalb der Europäischen Union, stetig zu. Die wachsende Auslandsberührung des Arbeitsrechts wirft dabei nicht nur Fragen im Individualarbeitsrecht (s. dazu den Beitrag in NZA 2017, 873), sondern auch im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts auf. Die betriebsverfassungsrechtlichen Aspekte grenzüberschreitender Arbeitnehmereinsätze sind daher näher zu beleuchten. Es ist die Frage zu beantworten, ob der im inländischen Betrieb gebildete Betriebsrat für Arbeitnehmer, die ins Ausland entsandt werden, überhaupt zuständig ist und wie weit seine Mitbestimmungsrechte reichen. Zudem bedarf es der Klärung, welche betriebsverfassungsrechtliche Rechte dem Auslandsmitarbeiter selbst zustehen. Im Folgenden soll daher ausgehend vom Geltungsbereich des BetrVG dessen Anwendbarkeit im Rahmen einer Auslandstätigkeit dargestellt werden. Hierbei wird zwischen der betriebsverfassungsrechtlichen Stellung des Auslandsmitarbeiters, den Beteiligungsrechten des Betriebsrates und der Betriebsratstätigkeit im Ausland differenziert …

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Verfasser

Ebba Herfs-Röttgen

Fundstelle

Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 3/2018, S. 150-154

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