In der hier besprochenen Entscheidung des BGH vom 10.10.2017 geht es um die Qualifikation der Rückzahlung eines „Darlehens“ durch den Gesellschafter als erneute Einlageleistungen, was die Außenhaftung des Kommanditisten (wieder) beseitigt.

Verfasser

Dr. Andreas Menkel

Fundstelle

Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG), Heft 19/2018, S. 731

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