Die Bezeichnung „Leitender Angestellter“ wird im Sprachgebrauch häufig verwendet, meistens als Synonym für „Führungskraft“. Tatsächlich handelt es um einen Begriff aus dem deutschen Arbeitsrecht. Denn für leitende Angestellte gelten arbeitsrechtliche Besonderheiten: So kann ihnen beispielsweise leichter gekündigt werden, außerdem vertritt der Betriebsrat diese Personengruppe nicht. Und es wird noch komplizierter, denn diese Regeln betreffen nicht automatisch jede Führungskraft, die als leitender Angestellter benannt wird. Im Gegenteil: In vielen Fällen trifft der spezielle Status gar nicht zu.

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Verfasser

Dr. Nicolai Besgen

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