Im Rahmen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge erfreut sich die Stiftung als Gestaltungsinstrument wachsender Beliebtheit. So lässt sich mit der Kombination von Stiftung und anderen Gesellschaftsformen eine Vielzahl von Vorzügen erreichen, die mit klassischen Gestaltungsvarianten nicht oder nur über Umweggestaltungen denkbar wären.

Die Stiftung & Co. KG kombiniert die Eigenschaften der privatrechtlichen Stiftung mit denen der haftungsbeschränkten Kommanditgesellschaft. Sie ist eine Personengesellschaft, Handelsgesellschaft, die sowohl gewerblich als auch vermögensverwaltend ausgestaltet sein kann und dennoch Kaufmann kraft Rechtsform. Ihre Komplementärin ist eine privatrechtliche Stiftung im Sinne der §§ 80 ff. BGB, also eine rechtlich verselbstständigte Vermögensmasse, deren Vermögen zur Förderung eines vom Stifter bestimmten Zwecks dient. Die Stiftung gehört niemandem außer sich selbst, sie ist weder verbandsmäßig organisiert, noch kennt sie Mitglieder oder Gesellschafter. Sie verfügt über keine Anteile, man kann sich nicht an ihr beteiligen, sie kann also auch nicht vererbt oder veräußert werden. In diesem Punkt unterscheidet sie sich wesentlich von Körperschaften (Verein, AG, GmbH), aber auch von Personengesellschaften.

Diese Eigenschaftenvielfalt macht den gestalterischen Reiz der Kombination beider Rechtsformen zu einem neuen Rechtsträger für Zwecke der Vermögensverwaltung, der Unternehmensführung aber auch der Vermögens- und Unternehmensnachfolgeplanung aus.

 

Der Beitrag beschreibt die Rechtsform der Stiftung & Co. KG und beleuchtet die Vor- und Nachteile für bestimmet Gestaltungsüberlegungen.

Verfasser

Andreas Jahn

Fundstelle

steueranwaltsmagazin 4/2010, S. 128

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