Am 21.08.2013 veröffentlichte der I. Senat des BFH sein Urteil vom 10.04.2013[1]zur Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO. Insbesondere mit der unmissverständlichen Bestätigung der Unionsrechtmäßigkeit wendet sich der BFH gegen die bislang wohl herrschende Auffassung in der Rechtsliteratur[2]. In Pressemitteilung Nr. 50 vom 21.08.2013 beschreibt der BFH die Bedeutung der Entscheidung:
„Dem Urteil kommt nicht zuletzt vor dem Hintergrund der derzeitigen Diskussion im politischen Raum über die „Steuerflucht“ in sog. Steueroasen, auch solche innerhalb der Europäischen Union, beträchtliche Bedeutung zu.“,
was Anlass genug ist, die Entscheidung genauer vorzustellen.
…
[1] BFH-Urteil vom 10.04.2013, I R 45/11, BeckRS 2013, 95741.
Verfasser
RA & StB Andreas Jahn Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtFundstelle
steueranwaltsmagazin 5/2013, S. 162 ff.UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
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