Am 21.08.2013 veröffentlichte der I. Senat des BFH sein Urteil vom 10.04.2013[1]zur Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO. Insbesondere mit der unmissverständlichen Bestätigung der Unionsrechtmäßigkeit wendet sich der BFH gegen die bislang wohl herrschende Auffassung in der Rechtsliteratur[2]. In Pressemitteilung Nr. 50 vom 21.08.2013 beschreibt der BFH die Bedeutung der Entscheidung:

Dem Urteil kommt nicht zuletzt vor dem Hintergrund der derzeitigen Diskussion im politischen Raum über die „Steuerflucht“ in sog. Steueroasen, auch solche innerhalb der Europäischen Union, beträchtliche Bedeutung zu.“,

was Anlass genug ist, die Entscheidung genauer vorzustellen.


[1]           BFH-Urteil vom 10.04.2013, I R 45/11, BeckRS 2013, 95741.

[2]           Nachweise bei: Seer, in: Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 90 AO Rz 57; siehe auch Kaminski, „Aktuelle Entwicklung bei der Betriebsstättenbesteuerung“, Die Steuerberatung 2012, 354, 365.

Verfasser

RA & StB Andreas Jahn Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fundstelle

steueranwaltsmagazin 5/2013, S. 162 ff.

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sprechblasen

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Kontakt aufnehmen