Der Autor befasst sich mit der Rechtsprechung des BGH zu der Frage, wie bei einer werbenden Gesellschaft der Konflikt zwischen sanierungswilligen und sanierungsunwilligen Treugeber-Gesellschaftern zu lösen ist. Nach Auffassung des II. Zivilsenats des BGH erfolgt ein „Binnenregress“ gem. § 426 I BGB (analog) in Verbindung mit den gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen von Treu und Glauben.

Nach Auffassung des Autors besteht die Lösung jedoch in einer konsequenten Anwendung von § 110 HGB sowie den Regelungen zur Liquidation.

Verfasser

Dr. Andreas Menkel

Fundstelle

NZG 2016, 261

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sprechblasen

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Kontakt aufnehmen