Identifikation in der Postfiliale oder online, schnell – einfach – kostenfrei

Im Zusammenhang mit verschiedenen Rechtsdienstleistungen ist eine Identifikation der Beteiligten gesetzlich vorgeschrieben. Dabei müssen Sie Ihre Identität durch Vorlage von gültigen Ausweispapieren nachweisen. Üblicherweise erfolgt diese Identifikation in unseren Kanzleiräumen.

Um Ihnen einen zusätzlichen Kanzleibesuch zu ersparen, können Sie auch folgende – für Sie kostenfreie – Serviceleistungen in Anspruch nehmen:

Post-Ident-Verfahren in einer Post Filiale
Um Postident in einer Filiale durchzuführen, brauchen Sie einen deutschen Personalausweis, Reisepass oder einen europäischen Personalausweis, der über ein maschinenlesbares Feld verfügt.

Videoanleitung Post Filiale

Online-Ident-Verfahren per Video Chat
Nutzen Sie einfach Ihr Smartphone oder Ihren PC mit Webcam. Per Video Chat wird dann die notwendige Identifikation durchgeführt.

Videoanleitung Video Chat

Ident-Verfahren durch Online-Ausweisfunktion (eID) per App
Das Verfahren erlaubt über die POSTIDENT App (Android/iOS) eine unkomplizierte Identifizierung über das Smartphone mittels der Online-Ausweisfunktion (eID) des deutschen Personalausweises – rund um die Uhr.

Videoanleitung per App



Datenschutzhinweis

Nach den Vorgaben des Geldwäschegesetzes („GwG“) müssen wir unter den dort genannten Voraussetzungen als sogenannte Verpflichtete unsere Mandanten identifizieren und diese Identifizierung verifizieren und nachweisen.

Dabei verarbeiten wir folgende Daten von Ihnen als unserem Mandant bzw. als für einen Mandanten auftretende Person: Name (Vor- und Nachname, Titel, Geburtsname), Anschrift, Geburtsort, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit, Kopie des Ausweises sowie die Art des Ausweises, Ausweisnummer und die ausstellende Behörde.

Die gemäß GwG zu erhebenden Daten werden mittels des Identifizierungsdienstes der Deutschen Post AG (Post-Ident-Verfahren) erhoben und gespeichert. Mit der Deutschen Post AG haben wir eine Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag abgeschlossen.

Zur Anmeldung zum Verfahrens werden zudem Ihre E-Mail-Adresse und/oder Mobiltelefonnummer erhoben. Je nach Verfahrensart können auch biometrische Daten im Rahmen von Audio- und Videoaufnahmen oder Fotoaufnahmen erhoben werden.

Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO i. V. m. §§ 10 Abs. 1 Ziff. 1, 11 Abs. 1, 13 Abs. 1 Ziff. 2 GwG erforderlich und ferner durch § 11a GwG legitimiert.

Die Aufzeichnungen und sonstigen Belege löschen wir spätestens nach Ablauf von zehn Jahren, falls nicht im Einzelfall eine längere Speicherung geboten ist.

Mit der Teilnahme am Post-Ident-Verfahren befreien Sie uns von bestehenden Verschwiegenheitspflichten gegenüber der Deutschen Post AG, der Deutsche Post Customer Service Center GmbH, CSP Customer Services Polska Sp. z o.o. ul. sowie der BRIDGE-INTEGRATED Customer Services Srl und verzichten auf die Einhaltung von § 43e Abs. 2 und 3 BRAO beziehungsweise § 62a Abs. 2 und 3 StBerG. Sollten Sie dies nicht wünschen, steht es Ihnen frei, sich unter Vorlage Ihrer amtlichen Ausweispapiere persönlich bei uns in der Kanzlei zu identifizieren.

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihren Datenschutzrechten finden Sie in unserer Datenschutzinformation für Mandanten und Dritte.



Kann ich das Verfahren auch nutzen wenn ich im Ausland bin?

Ja, das Verfahren kann überall, wo Sie die Möglichkeit haben über das Internet oder Ihr Smartphone eine Verbindung herzustellen, genutzt werden.
Da wir viele Mandanten im Ausland haben bieten wir die Online Services an.

Ist die Übermittlung meiner Daten sicher?

Selbstverständlich. Die Datenübertragung wird während des gesamten Identifizierungsprozesses verschlüsselt und natürlich gelten für alle Call-Center und IT-Systeme der Deutschen Post höchste Sicherheits- und Datenschutzstandards.
Die von Ihnen erstellten Fotos / Videoaufzeichnungen werden gemäß der Richtlinien der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.
So bietet das Verfahren für Sie einen besonders unkomplizierten und sicheren Weg zur Identifikation.

Kann ich die Legitimation für Dritte durchführen?

Nein, die Legitimation muss persönlich durchgeführt, um die Identität eindeutig festzustellen.