Montag, 24. Januar 2011 ( 14:00 - 19:30 Uhr )

Immer mehr Menschen entscheiden sich dazu, gemeinnützige Stiftungen und Vereine letztwillig zu bedenken oder ihnen bereits zu Lebzeiten ganz erhebliche Summen zuzuwenden.

Häufig entstehen aus diesen Zuwendungen jedoch unerwartete Schwierigkeiten und ein hoher administrativer Aufwand für gemeinnützige Organisationen. Dies beginnt bereits bei der Ermittlung eines unbekannten Nachlassbestandes und führt über Probleme bei der Nachlassabwicklung und die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Angehörigen bis hin zur stets problematischen Auseinandersetzung mit eventuellen Miterben.

Aber auch lebzeitige Zuwendungen können Überraschungen mit sich bringen. Derartige Zuwendungen sind erbrechtlich als Schenkungen einzuordnen, mit der Folge, dass sich die bedachte Institution nach dem Tod des Spenders unter Umständen plötzlich Pflichtteilsergänzungsansprüchen der Angehörigen ausgesetzt sieht, die bis zu 50 % der zugewandten Summe betragen können.

Die Veranstaltung bietet gemeinnützigen Organisationen Gelegenheit, sich kostenlos einen Überblick über die erbrechtlichen Rahmenbedingungen zu verschaffen und gibt praktische Tipps für die tägliche Arbeit..

Programm:

14:00 – 14:15 Uhr
Begrüßung der Teilnehmer

14:15 – 15:15 Uhr
Zuwendungen richtig gestalten

1. Vermächtnisse, Testamentsvollstreckung, Schiedsklausel
(Alexander Knauss, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)

2. Missratene Testamente zugunsten gemeinnütziger Organisationen, Beispiele aus der Praxis
(Dr. Susanne Sachs, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Erbrecht)

15:15 – 16:00 Uhr
Die Abwicklung des Nachlasses – Praktische Tipps zur Ermittlung der Erben bzw. des Nachlassumfangs, Durchsetzung eigener Ansprüche, Abwehr von Pflichtteilsergänzungsansprüchen etc.
(Dr. Susanne Sachs, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Erbrecht)

16:00 – 16:30 Uhr
Kaffeepause

16:30 – 17:15 Uhr
Richtiger Umgang mit Testamentsvollstreckern
(Alexander Knauss, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)

17:15 – 18:00 Uhr
Erhalt und Mehrung des Stiftungsvermögens in Zeiten volatiler Finanzmärkte
(Andre Schuchert u. Michael Engelhardt, Berenberg Bank Düsseldorf)

18:00 – 19:30 Uhr
Diskussion/Stehempfang mit Imbiss/Ausklang

Veranstaltungsort

Collegium Leoninum, Noeggerathstraße 34, 53111 Bonn

Referent

Bild von  Alexander Knauss
Partner
Alexander Knauss
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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  • Banken, Bausparkassen, Finanzdienstleistungsunternehmen und Vermögensverwalter in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts
  • Emittenten von Schuldverschreibungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG)
  • Pensionskassen, insbesondere in allen Fragen rund um Nachrangdarlehen
  • Unternehmer und vermögende Privatpersonen in allen Fragen der Vermögensanlage sowie Vermögens- und Unternehmensnachfolge
  • Testamentsvollstrecker und Family Offices

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