Donnerstag, 20. Januar 2011 ( 19:00 - 22:00 Uhr )

Im Wintersemester 2010/2011 setzt das Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Bonn das Bankrechtliche Praktikerseminar in bereits zehnter Auflage fort. Das Seminar dient dem Dialog von Wissenschaft und Praxis und hat sich zum Ziel gesetzt, ein neutraler Ort der oft durch die unterschiedlichen Interessen von Banken und Verbraucherschützern geprägten Diskussion zu sein. Es soll darüber hinaus den informellen Gedankenaustausch zwischen Lehre, Richterschaft und Anwaltschaft fördern und nicht zuletzt Hilfestellung bei der Lösung der vielfältigen bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen der täglichen Praxis geben.

Der Vortrag befasst sich mit den Pflichten einer Depotbank nach §§ 20ff. InvG, insbesondere ihrer anlegerschützenden Funktion im sogen. „Investmentdreieck“ zwischen Anleger, Kapitalanlagegesellschaft und Depotbank.

Veranstaltungsort

Bonn, Uniclub, Konviktstraße 9

Referent

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Alexander Knauss
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  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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