Montag, 16. Mai 2011 ( 16:00 - 18:00 Uhr )

Die Errichtung eines Testaments bedarf gründlicher Vorbereitung. Um die richtigen Überlegungen anstellen zu können, muss man zumindest die Grundzüge der gesetzlichen Regelungen kennen.

Der Vortrag gibt einen Überblick u.a. über folgende Themen:

  • Die gesetzliche Erbfolge – wer erbt, wenn es kein Testament gibt?
  • Wer braucht ein Testament?
  • Die Errichtung eines Testaments
  • Pflichtteilsrecht
  • Erbschaftsteuer
  • Gestaltungsmöglichkeiten zu Lebzeiten
  • Testamentsvollstreckung
  • Schiedsklausel

Ziel ist es, das Problembewusstsein der Teilnehmer für die „Fallstricke“ des Erbrechts zu schärfen, um unvorhergesehene Belastungen und Streit unter den Erben zu vermeiden.

Veranstaltungsort

CJD Bonn, Graurheindorfer Straße 149

Referent

Bild von  Alexander Knauss
Partner
Alexander Knauss
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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  • Banken, Bausparkassen, Finanzdienstleistungsunternehmen und Vermögensverwalter in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts
  • Emittenten von Schuldverschreibungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG)
  • Pensionskassen, insbesondere in allen Fragen rund um Nachrangdarlehen
  • Unternehmer und vermögende Privatpersonen in allen Fragen der Vermögensanlage sowie Vermögens- und Unternehmensnachfolge
  • Testamentsvollstrecker und Family Offices

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