Freitag, 13. Mai 2011 ( 17:00 - 19:15 Uhr )

Bei der Abwicklung von Nachlässen stellt sich regelmäßig die Frage der Haftung des/der Erben für die Schulden des Erblassers. Viele potenzielle Erben scheuen schon die Annahme einer Erbschaft, weil sie fürchten, finanziell überfordert zu werden und sich die finanzielle Situation oft nicht innerhalb der kurzen Ausschlagungsfrist klären lässt. Dabei ist die Angst vor eigener finanzieller Überforderung meist unbegründet. Denn das Erbrecht bietet eine Vielzahl von Instrumentarien, die – richtig angewandt – eine Beschränkung der Haftung auf den Nachlass ermöglichen.

Der Vortrag behandelt u.a

  • Grundsätze der Erbenhaftung,
  • Nachlassverwaltung / Nachlassinsolvenz,
  • Ausschluss unbekannter Gläubiger durch Aufgebot,
  • Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung gem. § 780 ZPO
  • Dürftigkeitseinrede des § 1990 BGB.

Der Vortrag richtet sich an im Erbrecht tätige Rechtsanwälte.
Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.

Veranstaltungsort

Joseph-DuMont-Berufskolleg, Escher Str. 217, 50739 Köln

Referent

Bild von  Alexander Knauss
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Alexander Knauss
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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