Montag, 12. September 2011 ( 13:00 - 17:00 Uhr )

Arbeitsrecht im Dialog in Bonn

  1. Häufige Fehler beim Ausspruch von Abmahnungen
  2. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement in der Praxis:
    Fehler vermeiden und Vorteile nutzen!

Nur in seltenen Fällen kann bei einem Fehlverhalten von Mitarbeitern unmittelbar eine Kündigung ausgesprochen werden. Regelmäßig muss vorab das Fehlverhalten abgemahnt werden. Das Abmahnungsrecht ist allerdings gesetzlich nicht geregelt. Es beruht auf einer langjährigen und ausdifferenzierten Rechtsprechung, die sich ständig fortentwickelt.

Jegliche Fehler gehen zu Lasten des Arbeitgebers. Nur wer mit den Details vertraut ist, kann arbeitsrechtliche Nachteile vermeiden.

Folgende Fragen tauchen immer wieder auf:

  • Wirksamkeitsvoraussetzungen
  • Häufige Fehler
  • Gegenrechte des Arbeitnehmers

Im Seminar werden konkrete Abmahnungsformulierungen besprochen. Die Teilnehmer erhalten ein Standardmuster zur weiteren Verwendung.

Im zweiten Teil des Seminars wird sich der Referent mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nach dem SGB IX befassen. Das Bundesarbeitsgericht hat in jüngster Zeit in einer Vielzahl von Urteilen das BEM präzisiert. Die betriebliche Praxis muss sich hierauf einstellen. Trotz der vielfach geäußerten Kritik aus der Praxis hat das BEM auch Vorteile. Der Referent wird diese Vorteile, gerade im Hinblick auf den Ausspruch von geplanten krankheitsbedingten Kündigungen, darstellen und hierbei die neueste Rechtsprechung berücksichtigen. Die Teilnehmer erhalten eine Checkliste.

Der Referent Dr. Nicolai Besgen ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Neben seiner beratenden Tätigkeit verfasst Dr. Besgen zahlreiche Beiträge zu arbeitsrechtlichen Kommentaren, Fachbüchern und Zeitschriften und ist auch als Herausgeber tätig. Von 1993 bis 1998 war Dr. Besgen Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht der Universität Bonn. Promotion zum Dr. jur. 1997. Seit 1999 ist er Rechtsanwalt in der Kanzlei Meyer-Köring am Standort Bonn und dort seit 2001 Partner.

Neben einer breiten, kompetenten und praxisorientierten Darstellung der Sachthemen bietet die Gestaltung des Seminars die Möglichkeit vertiefender Diskussionen, praxisorientierter Sachfragen und ergänzender Beiträge der Seminarteilnehmer.

Es besteht selbstverständlich umfassend Gelegenheit, auf Ihre Fragen einzugehen.

Das Seminar wird veranstaltet durch von Rundstedt HR Partners und ist kostenpflichtig. Die Anmeldung erfolgt daher ausschließlich über von Rundstedt HR Partners.

 

Veranstaltungsort

Kameha Grand Hotel Am Bonner Bogen 1, 53227 Bonn

Referent

Bild von Prof. Dr. Nicolai Besgen
Partner
Prof. Dr. Nicolai Besgen
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht

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