Freitag, 27. September 2019 ( 09:45 - 10:20 Uhr )

Zulassungsrechtlich scheint das TSVG auf den ganz große Knall verzichtet zu haben, die ursprünglich vom Gesetzgeber angedachten Regelungen zum möglichen Einzug von genehmigten Arztstellen wurden nicht umgesetzt. In anderen Bereichen des Zulassungsrechts sind aber diverse Änderungen zu verzeichnen, die es teilweise in sich haben und bei der zulassungsrechtlichen Gestaltung beachtet werden müssen. Dabei zeichnet sich – wie stets nach entsprechenden Reformen – bereits jetzt ab, dass Interpretationsspielräume offen bleiben und sich Auslegungsfragen stellen. Eine Kernfrage ist daher auch hier, wie die neuen SGB V-Regelungen durch die einzelnen Zulassungsgremien umgesetzt werden und was gegebenenfalls von der Rechtsprechung zu erwarten ist. Im Vortrag werden daher die rechtlichen Grundlagen erläutert und Einblicke in erste Umsetzungstendenzen und zu sich abzeichnenden offenen Fragen gegeben.

Informationen zum Kongress finden Sie hier.

Veranstaltungsort

13. BMVZ-Praktikerkongress dbb forum berlin Friedrichstraße 169 10117 Berlin

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Wolf Constantin Bartha
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