Donnerstag, 15. April 2010 ( 15:30 - 01:00 Uhr )

Bei dem Ausspruch von Kündigungen kommt es nicht nur allein auf die inhaltliche Wirksamkeit der Kündigung an, also das Vorhandensein von Kündigungsgründen. Die Kündigung muss auch nachweisbar dem Arbeitnehmer zugestellt werden. Den Arbeitgeber trifft dabei die volle Beweislast für diesen Nachweis. Die Praxis zeigt, dass dieser Nachweis mit zahlreichen Fallstricken für den Arbeitgeber verbunden ist. Populäre Irrtümer sind z.B. die oft empfohlene Zustellung per Einschreiben oder die Übergabe des Kündigungsschreibens durch den Geschäftsführer. Der Referent wird die häufigen Fehler in der Praxis aufzeigen und konkrete Lösungsvorschläge unterbreiten.

Es muss ebenso Ziel sein, „negative Begleiterscheinungen“ für das Unternehmen, wie z.B. Ängste in der verbleibenden Belegschaft, Loyalitätsverlust, das Abwandern von Leistungsträgern oder ein Sinken der Arbeits- und Leistungsmotivation zu vermeiden. Eine gelebte Trennungskultur, ein professionelles Trennungsmanagement, ein greifbares Trennungskonzept können hier helfen.

Herr Rechtsanwalt Dr. Nicolai Besgen, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Herr Stefan Witte, seit 6 Jahren Senior Consultant bei von Rundstedt HR Partners werden Ihnen im Rahmen unserer

Arbeitsrecht Aktuell – Veranstaltung

am Donnerstag, dem 15. April 2010, um16.30 Uhr

im Rheinhotel Dreesen, Rheinstrasse 45-49, 53179 Bonn,

nicht nur die arbeitsrechtlichen Fallstricke aufzeigen, sondern auch wie ein erfolgreicher Trennungsprozess gestaltet werden kann, welche Aspekte zu berücksichtigen sind und wie mit einer solchen Situationen positiv umgegangen werden kann. Es sind Themen der Organisation und der Kommunikation, was müssen Führungskräfte beachten, was sollte auf keinen Fall getan werden und wie werden verbleibende Mitarbeiter gewonnen.

Dr. Nicolai Besgen ist ausschließlich als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig.

Neben seiner beratenden Tätigkeit verfasst Dr. Besgen zahlreiche Beiträge zu arbeitsrechtlichen Kommentaren, Fachbüchern und Zeitschriften. Von 1993 bis 1998 war Dr. Besgen Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht der Universität Bonn. Promotion zum Dr. jur. 1997 bei Prof. Dr. Meinhard Heinze über das tarifrechtliche Thema der OT-Mitgliedschaft.Seit 1999 ist er Rechtsanwalt in der Kanzlei MEYER-KÖRING am Standort Bonn und dort seit 2001 Partner.

Die Veranstaltung endet um ca. 18.30 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos.

 

Veranstaltungsort

Rheinhotel Dreesen, Rheinstrasse 45-49, 53179 Bonn

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