Wer über Jahre hinweg Vermögen oder ein Unternehmen aufgebaut hat, der will es in guten Händen wissen – auch, wenn er selbst es eines Tages nicht mehr führen oder verwalten kann. Eine frühzeitige Nachfolgeplanung ist hierfür unerlässlich. Wir unterstützen Sie dabei in allen rechtlichen Aspekten, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Die Übergabe Ihres Lebenswerks an die nächste Generation.

Rechtsberatung aus einem Guss: Von der Entscheidung bis zur Realisierung

Unser interdisziplinäres Team aus Rechts- und Fachanwälten für Handels- und Gesellschafts- sowie Steuerrecht begleitet Sie gemeinsam mit unseren Fachanwälten für Erbrecht während des gesamten Planungsprozesses – von Ihrer ganz persönlichen Entscheidungsfindung bis hin zu Vertragsgestaltungen oder der Umsetzung zweckmäßiger Restrukturierungen. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre persönliche Situation und stellen Ihnen innovative, aber in erster Linie rechtssichere Lösungswege vor. Auf Grundlage Ihrer Wünsche entwerfen wir maßgeschneiderte Testamente sowie Schenkungs- und Erbverträge, errichten Gesellschaften und Stiftungen oder führen Transaktionen durch.

Ganz egal, ob Sie ein Unternehmen, Immobilien oder sonstige Güter übertragen wollen: wir helfen Ihnen, den Wert Ihres Vermögens zu bewahren. Die gesetzliche Erbfolge mit ihren steuerlichen Folgewirkungen ist dabei selten die beste Option. Denn die jeweils zweckmäßige Gestaltung hängt stets von Ihren persönlichen Verhältnissen und Vorstellungen ab.

Zahlreiche Steuerbefreiungen, Verschonungsregeln und Freibeträge

Wohneigentum und Betriebsvermögen werden durch besondere Steuerbefreiungen und Verschonungsregeln begünstigt. Im besten Fall kann eine vollständige Steuerfreiheit erreicht werden. Daneben können je nach Familien- und Vermögenssituation umfangreiche Freibeträge genutzt werden. Durch vorausschauende Planung lässt sich eine Belastung mit Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungsteuer oftmals vermeiden.

Soll Ihr Vermögen langfristig dem Unterhalt der Familie oder sonstigen Zwecken gewidmet werden, kann sich auch die Errichtung einer (Familien-)Stiftung anbieten. Kommt eine gemeinnützige Widmung in Betracht, sollten dabei schon frühzeitig die Gemeinnützigkeitskriterien berücksichtigt werden.

Frühe Nachfolgeplanung lohnt sich

Eine gute Nachfolgeplanung ist ebenso individuell wie Ihre jeweilige Lebenssituation. Es gibt viele Wege, Vermögen weiterzugeben und langfristig zu erhalten. Wer Überraschungen vermeiden will, sollte rechtzeitig tätig werden – je früher, desto besser. Wer seine Nachfolge ganz nach seinen Wünschen gestalten und auch für Notfälle gut gerüstet sein will, muss frühzeitig mit der Planung beginnen.

Mit MEYER-KÖRING profitieren Sie von langjähriger, branchenübergreifender Erfahrung bei der Nachfolgeplanung von Mittelständlern, Familienunternehmen und KMUs. Wir wissen, dass die Übertragung eines Unternehmens nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche, wirtschaftliche und nicht zuletzt emotionale Herausforderungen mit sich bringt. Deshalb stehen wir Ihnen zu jedem Zeitpunkt persönlich, diskret und vertrauensvoll zur Seite.

Gemeinsam mit Ihnen schützen wir Sie und Ihre Familie vor übermäßigen Steuerbelastungen und stellen sicher, dass Ihr Vermögen langfristig bewahrt bleibt.

MANDANTEN

Wir beraten und vertreten Mandanten aller Branchen und Rechtsformen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Non-Profit-Organisationen und nicht zuletzt: Sie persönlich als Gesellschafter und Unternehmer. Wir arbeiten eng verzahnt mit unseren anderen spezialisierten Dezernaten und kooperieren regelmäßig mit den klassischen steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen. Dieser interdisziplinäre Ansatz gewährleistet ganzheitliche, umfassende Lösungen aus einem Guss.

AUSZEICHNUNGEN

Lorbeerkranz
  • Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuerrecht.

    (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2017-2023)

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