Streit unter Geschäftspartnern ist nicht nur lästig, er bindet auch Ressourcen, schafft Unsicherheiten und verursacht so unnötige Kosten. Gerade in langjährigen Geschäftsbeziehungen sind Differenzen auf Dauer allerdings nicht immer zu vermeiden. Früher oder später treten die oftmals gegenläufigen Interessen offen zu Tage.
Weil von Streitigkeiten unter Geschäftspartnern in der Regel aber keine Seite profitiert, liegt unserer Beratung der Ansatz zugrunde, das Aufkommen von Konflikten von vornherein zu vermeiden. Zeichnet sich eine Auseinandersetzung ab, legen wir Wert darauf, einvernehmliche und interessengerechte Lösungen zu finden, damit die Parteien ihre vertrauensvolle Zusammenarbeit fortsetzen können. Liegt dies nicht in Ihrem Interesse oder sind alle gütlichen Einigungsversuche gescheitert, beschreiten wir für Sie den Rechtsweg – konsequent und mit dem notwendigen Nachdruck.
Vorausschauende Vertragsgestaltung
Allzu oft sind Streitigkeiten im Geschäftsverkehr das Resultat unvollständiger oder lückenhafter Absprachen. Eine von Beginn an vorausschauende Vertragsgestaltung kann Konflikten vorbeugen und kostenträchtige Rechtsstreitigkeiten vermeiden. In enger Abstimmung mit unseren Mandanten achten wir daher schon bei der Vertragsgestaltung auf die umfassende, rechtssichere und faire Regelung potenzieller Streitigkeiten. Dank unseres langjährigen Erfahrungsschatzes aus unterschiedlichsten Branchen finden wir pragmatische Lösungen, die auch im Konfliktfall bestehen. Eine Vorsorge, die sich im Nachhinein oftmals bezahlt macht.
Konfliktmanagement
Bahnt sich zwischen Ihnen und Ihrem Geschäftspartner ein Streit an, evaluieren wir zunächst gemeinsam mit Ihnen die Situation: Welche konkreten Vereinbarungen wurden getroffen und verletzt? Welche Bedeutung hat die Geschäftsbeziehung für Ihr Unternehmen und welche rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen drohen bei einem Abbruch? Stehen Ihnen gesetzliche und/oder vertragliche Ansprüche zu?
Auf der Grundlage unserer Analyse können wir anschließend die Chancen und Risiken einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitbeilegung belastbar einschätzen. So können wir Ihnen Lösungswege vorstellen und versetzen Sie in die Lage, eine informierte Entscheidung über den Fortgang Ihrer Geschäftsbeziehung zu treffen. Häufig lohnt sich der Versuch einer einvernehmlichen Einigung, denn gerichtliche Auseinandersetzung sind zeit- und kostenintensiv und eine Belastung für beide Seiten.
Die außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismen sind vielfältig. Schlichtungsstellen, Schiedsgerichte oder das bloße persönliche Verhandeln von Angesicht zu Angesicht können auch zerstrittene Lager wieder „an einen Tisch“ bringen. Anders als die staatlichen Gerichte können diese Formate jedoch an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Sie sind deshalb deutlich flexibler und oftmals schneller. Zusammen mit Ihnen und Ihrem Geschäftspartner arbeiten wir heraus, welches Forum für Ihren Konflikt geeignet ist und vertreten dort Ihre Interessen ebenso leidenschaftlich wie vor Gericht.
Prozessführung
Scheitert ein gütlicher Einigungsversuch oder besteht von vornherein keine Aussicht auf eine Einigung, ist eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar. In diesen Fällen gilt es, entschlossen für Ihre Rechte einzutreten. Unser Team aus hochspezialisierten Fach- und Rechtsanwälten für Handels- und Gesellschaftsrecht entwickelt eine mit Ihnen abgestimmte Prozessführungsstrategie und vertritt Sie durchsetzungsstark vor allen deutschen Gerichten. In Absprache mit Ihnen führen wir den Prozess weitgehend selbständig, damit Sie sich auf Ihr laufendes Geschäft konzentrieren können.
Wo unsere Mandanten grenzüberschreitend wirtschaften, finden oftmals Investitionsschutzverträge oder Schiedsgerichtsklauseln Anwendung. Aus diesem Grund gehört auch der Auftritt vor nationalen wie internationalen Schiedsgerichten zu unserer Kanzleipraxis. Sachlich und ergebnisorientiert sorgen wir für eine zügige Streitbeilegung und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
MANDANTEN
Wir beraten und vertreten Mandanten aller Branchen und Rechtsformen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Non-profit-Organisationen und nicht zuletzt: Sie persönlich als Gesellschafter und Unternehmer. Wir arbeiten eng verzahnt mit unseren Kollegen in anderen spezialisierten Dezernaten und kooperieren regelmäßig mit den klassischen steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen. Dieser interdisziplinäre Ansatz gewährleistet ganzheitliche, umfassende Lösungen aus einem Guss.
AUSZEICHNUNGEN
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„MEYER-KÖRING ist besonders renommiert für die gesellschaftsrechtliche Beratung.“
(JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022)
ANWÄLTE
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