Die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist für eine Neuregeleung der Erbschaftsteuer ist abgelaufen – doch die Reform lässt weiter auf sich warten. Ob das Gesetz überhaupt noch kommt, ist fraglich.

Nach monatelangem Ringen hatten sich Union und SPD auf eine Reform der Erbschaftsteuer geeinigt, die nach Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft treten sollte. Nach dem Bundestagsbeschluss haben die Länder heute den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen.  SPD, Grüne und Linke in der Länderkammer lehnten – wie bereits im Vorfeld angekündigt – die Gesetzespläne der Koalition zur steuerlichen Begünstigung von Firmenerben ab.

Der Bundesrat fordert im Vermittlungsausschuss zahlreiche Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf. Die von SPD und Grünen regierten Länder warnten vor einer angeblich unverhältnismäßigen Überprivilegierung von Betriebserben. Sie halten es aus diesem Grund für wahrscheinlich, dass das Verfassungsgericht das Gesetz in seiner jetzigen Form erneut kippen wird.

Aus den Reihen der Union war bereits zu vernehmen, man werde sich in den Nachverhandlungen allen Forderungen nach höheren Steuereinnahmen widersetzten. Demgegenüber fordern die Befürworter des Vermittlungsverfahrens „eine grundlegende Überarbeitung“.  Wirtschaftspolitiker der Grünen kündigten gar an, das von ihnen bereits vorgestellte Flat-Tax-Konzept weiterverfolgen zu wollen, bei dem für alle Erben ein einheitlicher Steuersatz von 15% gelten soll,

Hinweis für die Praxis:

Mit Blick auf die am 30. Juni abgelaufene Frist zur Neuregeleung  ist durch die erneute Verzögerung ein Höchstmaß an Rechtsunsicherheit entstanden. Es kann derzeit nicht sicher gesagt werden, wann und mit welchem Inhalt eine Reform der Erbschaftsteuer in Kraft treten wird. Ferner besteht keine Klarheit darüber, wie das Bundesverfassungsgericht den Zeitraum zwischen Ablauf der Frist und Verabschiedung einer Neuregelung im Nachhinein bewerten wird.

 

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