Nach monatelangem zähen Ringen haben sich Union und SPD heute auf eine Reform der Erbschaftsteuer geeinigt, die nach Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft treten soll.

Hintergrund der Reform ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus Dezember 2014. Damals hatte das BVerfG wesentliche Teile der Steuervergünstigungen für Erben von Betriebsvermögen als mit dem Grundgesetz unvereinbar kritisiert und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende Juni diesen Jahres die Erbschaftsteuer nach den Vorgaben des BVerfG zu reformieren. .

Die nun gefundene Einigung sieht vor, dass der vor einem Jahr im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf insbesondere in folgenden Punkten noch einmal geändert wird:

  • Für Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten sollen die Hürden besonders niedrig sein, die für eine Steuerbefreiung erfüllt sein müssen.
  • Bei einem Betriebsvermögen ab 26 Mio. € soll eine Bedürfnisprüfung stattfinden, ob Steuervergünstigungen überhaupt gewährt werden müssen.
  • Ab einem Wert des Betriebsvermögens von 90 Mio. € soll es den Plänen zufolge keinerlei Steuervergünstigungen mehr geben.

Unsere Einschätzung:

Werden diese Pläne Realität (was anzunehmen ist), wird – erneut – eine große Chance vergeben, die Erbschaftsteuer grundlegend neu zu konzipieren. Stattdessen wird an dem bestehenden Modell herumgebastelt, um es den Vorgaben des BVerfG entsprechend auszugestalten. Dabei wird mit der Bedürfnisprüfung nicht nur neue Bürokratie geschaffen, sondern gleichzeitig erneut der Keim für weiteren Streit bis vor das BVerfG gelegt. Denn warum der Erbe eines Unternehmens mit einem Wert von 89 Mio. € bei positiver Bedürfnisprüfung in den Genuß beträchtlicher Vergünstigungen kommen kann, der Erbe eines Unternehmens mit einem Wert von 90 Mio. € hingegen bei vergleichbarem Bedürfnis auf keinen Fall, erschließt sich nicht und wird sicherlich Anlass zu weiteren spannenden Fragen rund um Artikel 3 Grundgesetz geben.

Vielleicht sieht sich der Gesetzgeber nach einem weiteren Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht in einigen Jahren endlich in der Lage, auf den Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen zu hören, der schon seit Jahren ein radikal vereinfachtes Modell (Streichung aller Vergünstigungen, moderater Steuersatz auf den Gesamterwerb, Stundung in besonderen Ausnahmefällen) empfiehlt.

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