- Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
- Honorarkräfte, freie Mitarbeitende und Problematik der Scheinselbstständigkeit
- Besonderheiten bei Übungsleitern und Ehrenamt
- Mindestlohn und Besonderheiten der Vergütung im gemeinnützigen Sektor
- Betriebsverfassungsrecht / Mitarbeitervertretungsrecht & Tendenzschutz
- Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts, Dritter Weg
- Arbeitsrechtliche Begleitung bei Umstrukturierung, Betriebsänderung oder Betriebsübergang
Kompetenzen in Arbeitsrecht
AUSZEICHNUNGEN
TOP-Wirtschaftskanzlei für Arbeitsrecht
(FOCUS SPEZIAL 2025, 2024, 2023, 2022, 2021, 2020)TOP-Kanzlei für Arbeitsrecht
(WirtschaftsWoche 2025, 2024, 2023, 2022, 2021, 2020)TOP-Anwältin für Arbeitsrecht: Ebba Herfs-Röttgen
(WirtschaftsWoche, 2023, 2022, 2021, 2020)TOP-Anwalt für Arbeitsrecht: Prof. Dr. Nicolai Besgen
(WirtschaftsWoche 2023, 2020)„Das Team ist insbesondere für seine besondere Expertise im Bereich öffentlicher Arbeitgeber und Stiftungen bekannt“.
(JUVE-Handbuch „Wirtschaftskanzleien“ 2017/2018)Arbeitsrecht für gemeinnützige Träger
Arbeitsrechtliche Fragen und Vorgaben machen vor Einrichtungen, die sich sozialen Aufgaben widmen, keinen Halt. Fachkräftemangel und Wettbewerbsdruck erfordern arbeitsrechtliche Flexibilität und eine optimale Kenntnis der arbeitsrechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten. Dies gilt nicht nur für erwerbswirtschaftlich tätige Unternehmen, sondern auch für gemeinnützige, denn die Komplexität rechtlicher Fragen im gemeinnützigen Sektor nimmt stetig zu.
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Auslandsentsendung
In Zeiten der Globalisierung und zunehmenden Internationalisierung ist es für Unternehmen von wachsender Bedeutung, eigene Mitarbeiter im Ausland einzusetzen. Aber auch für Mitarbeiter, insbesondere Führungskräfte, ist der Auslandsaufenthalt oftmals von erheblichem Interesse, weil sie sich hiermit für spätere Leitungsaufgaben im Inland qualifizieren.
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Expertise
- Wahl des Vertragsmodells
- Vertragsgestaltung
- Beendigung von Auslandseinsätzen, Rückruf und Rückkehr
- Ausarbeitung von Entsenderichtlinien
- Maßgeblichkeit von Arbeitnehmerschutzrechten (z.B. ArbZG, MuSchG, BEEG, SGB IX)
- Fürsorgepflichten des Arbeitgebers
- Auslandsentsendung und Betriebsverfassungsrecht
- Auslandsentsendung und Datenschutz
- Auslandsentsendung und Sozialversicherungsrecht (z.B. Territorialitätsprinzip, Ein- und Ausstrahlung, A 1 Bescheinigung)
- Auslandsentsendung und steuerrechtliche Folgen
Beamtenrecht
Das Beamtenrecht, also das Recht der Beschäftigungsverhältnisse der Beamten des Bundes, der Länder, der Kommunen und der sonstigen öffentlich-rechtlichen Dienstherren spielt für uns eine wichtige Rolle. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Schnittstellen zum Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes – letztlich finden im öffentlichen Dienst nebeneinander zwei unterschiedliche „Beschäftigungssysteme“ mit eigenständigen Regelungen Anwendung, sodass konkrete Entscheidung und Maßnahmen sowohl nach Tarifrecht als nach Beamtenrecht rechtlich zu bewerten sind.
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- Stellenbesetzungsverfahren (Ausschreibung, rechtmäßige Bewerberauswahl, Auswahlentscheidung, Ernennung)
- Konkurrentenstreitigkeiten
- Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses (Voraussetzungen der Ernennung, Entlassung)
- Berufungsverfahren an Hochschulen
- Besonderheiten beim Nebeneinander von Tarifbeschäftigten und Beamten
- Funktionsgerechte Besoldung (Problemlagen bei Stellenbewertungen, Dienstpostenbündelung)
- Zulagen, Zuschläge, Leistungsbezüge
- Dienstliche Beurteilung
- Nebentätigkeit
- Amtsangemessene Besoldung
- Versorgungsrecht/Beihilferecht
- Umstrukturierungen (Versetzung, Umsetzung, Abordnung),
- Einsatz von Beamten bei Organisationen ohne Dienstherrenfähigkeit (z.B. Sonderurlaub, gemeinsame Berufung, Zuweisung) einschließlich sozialrechtlicher Problemlagen
- Schadensersatz/Regressforderungen, Rückforderung von Bezügen
- Einstweiliger Ruhestand, Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
- Ruhende Beamtenverhältnisse
- Personalvertretungsrecht
Chefärztin und Chefarzt
Das Chefarztrecht – insbesondere auch die Beratung eines Chefarztvertrags – erfordern sowohl arbeitsrechtliche als auch medizinrechtliche Expertise. Wir sind bundesweit im Chefarztrecht tätig. Mehrere unserer Anwälte verfügen über die seltene Doppelqualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht.
Wir beraten und vertreten Chefärzte und Klinikdirektoren bundesweit in allen Rechtsfragen. Das bedeutet, dass wir zum einen bei der Gestaltung und Verhandlung der vertraglichen Grundlagen der chefärztlichen Tätigkeit beraten, zum anderen aber auch bei Konflikten zwischen Chefärzten und Krankenhausträgern unterstützend tätig werden.
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- Chefarztrecht
- Chefarztvertrag
- Arbeitsverträge für Chefärzte
- Vertragsverhandlungen für Chefärzte
- Kündigungsstreitigkeiten für Chefärzte
- Aufhebungsverträge und Abfindungsverhandlungen
- Organisationspflichten des Chefarztes
- Persönliche Ermächtigung
- Wahlleistungsvereinbarungen
- Chefarzt und MVZ
- Nebentätigkeiten von Chefärzten
- Berufsrecht für Chefärzte
- Compliance im Krankenhaus
- Kooperationen von Heilberufen
- Chefarztambulanz
- Chefarztstrafrecht
Datenschutz für Arbeitgeber
Der Einfluss des Datenschutzrechts ist auch und vor allem im Arbeitsrecht immer größer. So gewinnt das Beratungsfeld des Beschäftigtendatenschutzes in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses weiter an Bedeutung. Die Entwicklung hat sich seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sogar noch verstärkt.
Wir beraten und vertreten Chefärzte und Klinikdirektoren bundesweit in allen Rechtsfragen. Das bedeutet, dass wir zum einen bei der Gestaltung und Verhandlung der vertraglichen Grundlagen der chefärztlichen Tätigkeit beraten, zum anderen aber auch bei Konflikten zwischen Chefärzten und Krankenhausträgern unterstützend tätig werden.
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- Beratung zum Umgang mit Arbeitnehmerdaten in allen Formen der täglichen Praxis
- Gestaltung von rechtswirksamen Einwilligungen
- Prüfung von praktischen Alternativen zu Einwilligungen
- Beratung zum Umgang mit Gesundheitsdaten, Daten zur Arbeitsunfähigkeit
- Datenschutz im bEM-Verfahren
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und anderen innerbetrieblichen Vorschriften mit datenschutzrechtlichem Bezug
- Mitbestimmung und Datenschutz
- Vertretung in Verfahren vor der Aufsichtsbehörde in NRW und bundesweit
- Kirchlicher Beschäftigtendatenschutz
- Datenschutz und Mitbestimmung
- Beschäftigungsverhältnis mit dem Datenschutzbeauftragten
- Beratung zur Aufklärung von Vertragsverletzungen und Straftaten im Beschäftigungsverhältnis
- Datenschutz bei der Vorbereitung von Kündigungen und Abmahnungen
- Beschäftigtendatenschutz bei der Digitalisierung und Automatisierung von Arbeitsabläufen
- (Video-)Überwachung im Betrieb
- Rechenschaftspflichten
- Veröffentlichung von Mitarbeiterdaten im Internet
Führungskräfte
Die Beratung und Betreuung von Führungskräften verlangt besondere Sachkenntnisse aus dem Arbeitsrecht, aber auch dem Gesellschaftsrecht und dem Steuerrecht. Nur die genaue Kenntnis der verschiedenen Rechtsgebiete und ihrer wechselseitigen Auswirkungen ermöglicht die fehlerfreie und rechtssichere Beratung. MEYER-KÖRING hat mit ausgewiesenen Spezialisten in allen Rechtsgebieten die nötige Expertise, um Führungskräfte umfassend zu beraten.
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- Leitende Angestellte
- Geschäftsführer / Geschäftsführervertrag
- Vorstände / Vorstandsvertrag
- Weitere Führungskräfte
- Vertragsverhandlungen
- Aufhebungsvertrag
- Bonus und variable Vergütung
- Gerichtliche Verfahren
- Krise und Insolvenz
Kirchliches Arbeitsrecht
Auch für kirchliche Arbeitgeber gilt grundsätzlich das allgemeine staatliche Arbeitsrecht. Wegen des verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen, bestehen zusätzlich zahlreiche entscheidende Besonderheiten und Abweichungen, die unter dem Begriff „kirchliches Arbeitsrecht“ zusammengefasst werden. Sie prägen die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten der katholischen sowie evangelischen Kirche und deren Einrichtungen.
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- Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
- Besondere Loyalitätspflichten
- Mitarbeitervertretungsordnung
- Mitarbeitervertretungsgesetz
- Mitbestimmungsrecht
- Eingruppierung
- Kündigung
- Arbeitsbedingungen
- Kirchliches Datenschutzrecht
- Dritter Weg
- Dienstgemeinschaft
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