EXPERTISEN
Wir beraten deutschlandweit in allen Bereichen des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts. Mit sieben Fachanwältinnen und Fachanwälten für das Arbeitsrecht sowie weiteren hochqualifizierten Rechtsanwälten setzen wir die Interessen unserer Mandanten effizient, kostengünstig und mit viel Verhandlungsgeschick durch. Insbesondere in kritischen Auseinandersetzungen überzeugen wir mit profundem Fachwissen.
Wir publizieren und referieren regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen und veranstalten seit Jahren eigene Praxisseminare. Darüber hinaus führen wir speziell auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnittene Mitarbeiterschulungen durch.
AUSZEICHNUNGEN
TOP-Wirtschaftskanzlei für Arbeitsrecht
(FOCUS SPEZIAL 2025, 2024, 2023, 2022, 2021, 2020)TOP-Kanzlei für Arbeitsrecht
(WirtschaftsWoche 2025, 2024, 2023, 2022, 2021, 2020)TOP-Anwältin für Arbeitsrecht: Ebba Herfs-Röttgen
(WirtschaftsWoche, 2023, 2022, 2021, 2020)TOP-Anwalt für Arbeitsrecht: Prof. Dr. Nicolai Besgen
(WirtschaftsWoche 2023, 2020)„Das Team ist insbesondere für seine besondere Expertise im Bereich öffentlicher Arbeitgeber und Stiftungen bekannt“.
(JUVE-Handbuch „Wirtschaftskanzleien“ 2017/2018)Kompetenzen in Arbeitsrecht
Arbeitsrecht für gemeinnützige Träger
Arbeitsrechtliche Fragen und Vorgaben machen vor Einrichtungen, die sich sozialen Aufgaben widmen, keinen Halt. Fachkräftemangel und Wettbewerbsdruck erfordern arbeitsrechtliche Flexibilität und eine optimale Kenntnis der arbeitsrechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten. Dies gilt nicht nur für erwerbswirtschaftlich tätige Unternehmen, sondern auch für gemeinnützige, denn die Komplexität rechtlicher Fragen im gemeinnützigen Sektor nimmt stetig zu.
Mehr erfahrenExpertise
Gerne unterstützen und beraten wir Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Wir vertreten unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht und unterstützen bei der Vertragsgestaltung. Wir bieten maßgeschneiderte Schulungen für Ihre Mitarbeiter und informieren in unseren Praxisseminaren regelmäßig zu aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht.
- Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung (Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag, Vorstandsvertrag)
- Unterstützung bei Kündigung, Abschluss von Aufhebungsverträgen/Abwicklungsverträgen
- Strategische Beratung und Durchführung von Vertragsbeendigungen
- Prozessvertretung vor Gericht
- Vertretung in Einigungsstellen und Schlichtungsstellen
- Honorarkräfte, freie Mitarbeiter und Problematik der Scheinselbständigkeit
- Arbeitsrechtliche Begleitung bei Umstrukturierung, Betriebsänderung, Betriebsübergang (auch Sozialpläne und Interessenausgleiche)
- Betriebsverfassungsrecht und Mitarbeitervertretungsrecht und Besonderheiten des Tendenzschutzes
- Fremdpersonaleinsatz
- Besonderheiten bei Übungsleitern und Ehrenamt
- Mindestlohn und Besonderheiten der Vergütung im gemeinnützigen Sektor
- Arbeitnehmerüberlassung und Personalgestellung
- Altersversorgung und Zusatzversorgung
- Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts, Dritter Weg
- Arbeitsrecht und Corona Pandemie
Auslandsentsendung
Warum eigentlich Auslandsentsendung?
In Zeiten der Globalisierung und zunehmenden Internationalisierung ist es für Unternehmen von wachsender Bedeutung, eigene Mitarbeiter im Ausland einzusetzen. Aber auch für Mitarbeiter, insbesondere Führungskräfte, ist der Auslandsaufenthalt oftmals von erheblichem Interesse, weil sie sich hiermit für spätere Leitungsaufgaben im Inland qualifizieren.Was ist Auslandsentsendung?
Entsandte - auch Expats genannt – werden im Rahmen ihres Inlands-Arbeitsvertrages vorübergehend, zumeist 2-3 Jahre, im Ausland für ihren Arbeitgeber oder eine mit ihm verbundene Auslandsgesellschaft tätig. Regelmäßig werden die Tätigkeit im Ausland wie die Rückkehr ins Inland in einer Entsendevereinbarung geregelt.Publikationen und Vorträge zur Auslandsentsendung
Anwälte unserer Kanzlei sind Herausgeber und Autoren des im Erich-Schmidt-Verlag erschienenen „Praxishandbuch Auslandsbeschäftigung“ und referieren zudem regelmäßig zu den maßgeblichen Fragestellungen der Auslandsentsendung (z.B. IHK Bonn/Rhein-Sieg, Deutsches Anwaltsinstitut e.V. (DAI), Praxisseminare). Mehr erfahrenExpertise
Mit ihren Bezügen zu unterschiedlichen Rechtsordnungen wirft die Auslandsentsendung eine Vielzahl von rechtlichen Fragen auf, die das Arbeitsrecht, aber auch das Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht betreffen. Das Zusammenspiel dieser Rechtsgebiete haben wir bei der Beratung genau im Blick und unterstützen Sie mit unserer Expertise bei einer interessengerechten und rechtssicheren Gestaltung der Entsendung.
Unsere Beratungsleistungen betreffen:
- Wahl des Vertragsmodells (Entsendung, Versetzung, Neueinstellung ausschließlich zum Auslandseinsatz, Honorarvertrag)
- Vertragsgestaltung
- Beendigung von Auslandseinsätzen
- Ausarbeitung von Entsenderichtlinien
- Maßgeblichkeit von Arbeitnehmerschutzrechten (z.B. ArbZG, MuSchG, BEEG, SGB IX)
- Fürsorgepflichten des Arbeitgebers
- Rückruf und Rückkehr
- Auslandsentsendung und Betriebsverfassungsrecht
- Auslandsentsendung und Datenschutz
- Auslandsentsendung und Sozialversicherungsrecht (z.B. Territorialitätsprinzip, Ein- und Ausstrahlung, A 1 Bescheinigung)
- Auslandsentsendung und steuerrechtliche Folgen
- Auslandsentsendung nach Brexit
Beamtenrecht
Als Kanzlei mit Standorten in Bonn und Berlin - mit langjähriger Erfahrung bei der Beratung von öffentlichen Institutionen - spielt das Beamtenrecht, also das Recht der Beschäftigungsverhältnisse der Beamten des Bundes, der Länder, der Kommunen und der sonstigen öffentlich-rechtlichen Dienstherren für uns eine wichtige Rolle. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Schnittstellen zum Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes - letztlich finden im öffentlichen Dienst nebeneinander zwei unterschiedliche „Beschäftigungssysteme“ mit eigenständigen Regelungen Anwendung, sodass konkrete Entscheidung und Maßnahmen sowohl nach Tarifrecht als nach Beamtenrecht rechtlich zu bewerten sind. Maßgebliche Medien (WirtschaftsWoche, brand eins, FOCUS) benennen uns regelmäßig als eine der führenden Kanzleien Deutschlands. Wir haben sowohl das rechtliche wie das praktische Knowhow, um komplexe beamtenrechtliche Probleme zu lösen.
Mehr erfahrenExpertise
- Stellenbesetzungsverfahren (Ausschreibung, rechtmäßige Bewerberauswahl, Auswahlentscheidung, Ernennung)
- Konkurrentenstreitigkeiten
- Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses (Voraussetzungen der Ernennung, Entlassung)
- Berufungsverfahren an Hochschulen
- Besonderheiten beim Nebeneinander von Tarifbeschäftigten und Beamten
- Funktionsgerechte Besoldung (Problemlagen bei Stellenbewertungen, Dienstpostenbündelung)
- Zulagen, Zuschläge, Leistungsbezüge
- Dienstliche Beurteilung
- Nebentätigkeit
- Amtsangemessene Besoldung
- Versorgungsrecht/Beihilferecht
- Umstrukturierungen (Versetzung, Umsetzung, Abordnung),
- Einsatz von Beamten bei Organisationen ohne Dienstherrenfähigkeit (z.B. Sonderurlaub, gemeinsame Berufung, Zuweisung) einschließlich sozialrechtlicher Problemlagen
- Schadensersatz/Regressforderungen, Rückforderung von Bezügen
- Einstweiliger Ruhestand, Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
- Ruhende Beamtenverhältnisse
- Personalvertretungsrecht
Chefärztin und Chefarzt
Das Chefarztrecht - insbesondere auch die Beratung eines Chefarztvertrags - erfordern sowohl arbeitsrechtliche als auch medizinrechtliche Expertise. Maßgebliche Medien (WirtschaftsWoche, brand eins, FOCUS) benennen uns hier regelmäßig als eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Wir sind bundesweit im Chefarztrecht tätig. Mehrere unserer Anwälte verfügen über die seltene Doppelqualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht. MEYER-KÖRING hat daher das rechtliche Knowhow und die Branchenerfahrung, um komplexe Probleme zu lösen. Wir publizieren und referieren regelmäßig zu Fragestellungen im Chefarztrecht. Anwälte der Kanzlei sind Autoren und Herausgeber des in der Deutschen Krankenhaus Verlagsgesellschaft erschienen Buches „Chefarzt im Unternehmen Krankenhaus“ sowie des beim C.H. Beck Verlag in 2. Auflage erschienen Handbuches „Krankenhausarbeitsrecht“. Wissenswertes über unsere Tätigkeit für Chefärztinnen und Chefärzte können Sie hier in einem Interview mit Dr. Christopher Liebscher nachlesen.
Mehr erfahrenExpertise
- Chefarztrecht
- Chefarztvertrag
- Arbeitsverträge für Chefärzte
- Vertragsverhandlungen für Chefärzte
- Kündigungsstreitigkeiten für Chefärzte
- Aufhebungsverträge und Abfindungsverhandlungen
- Organisationspflichten des Chefarztes
- Persönliche Ermächtigung
- Wahlleistungsvereinbarungen
- Chefarzt und MVZ
- Nebentätigkeiten von Chefärzten
- Berufsrecht für Chefärzte
- Compliance im Krankenhaus
- Kooperationen von Heilberufen
- Chefarztambulanz
- Chefarztstrafrecht
Datenschutz für Arbeitgeber
Der Einfluss des Datenschutzrechts ist auch und vor allem im Arbeitsrecht immer größer. So gewinnt das Beratungsfeld des Beschäftigtendatenschutzes in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses weiter an Bedeutung. Die Entwicklung hat sich seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sogar noch verstärkt.
Was ist Beschäftigtendatenschutz?
Unter dem Begriff Beschäftigtendatenschutz sind alle Fragen des Schutzes von personenbezogener Daten der Beschäftigten und der Zulässigkeit von Datenverarbeitungen zu verstehen. Von Bedeutung sind nicht nur Fragen des Umgangs mit Informationstechnischen Systemen. Es geht dem Gesetzgeber auch um gewöhnliche Vorgänge in jedem Beschäftigungsverhältnis, in denen Datenverarbeitungen erforderlich sind. Arbeitgeber verarbeiten täglich bewusst oder unbewusst selbst oder durch die Mitarbeiter des Betriebs personenbezogene Daten von betroffenen Arbeitnehmern. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei auf der Beratung und Vertretung im rechtlichen Bereich des Datenschutzes. Vor allem von Bedeutung sind Fragen der Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitungen am Maßstab der Zwecke, die das Gesetz (vor allem gemäß § 26 Abs. 1 BDSG-neu) festlegt. Unser Hauptaugenmerk liegt auf dem Zusammenspiel des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts mit dem Datenschutzrecht. Technische Fragen, insbesondere der Datensicherheit, spielen jedoch häufig ebenfalls eine Rolle in unserer täglichen Beratungspraxis. In der Beratung und Vertretung von Arbeitgebern zu Fragen des Beschäftigtendatenschutzes greifen wir bei MEYER-KÖRING auf besondere Rechtskenntnisse und Qualifikationen sowohl im Arbeits- als auch im Datenschutzrecht zurück. Mehr erfahrenExpertise
- Beratung zum Umgang mit Arbeitnehmerdaten in allen Formen der täglichen Praxis
- Gestaltung von rechtswirksamen Einwilligungen
- Prüfung von praktischen Alternativen zu Einwilligungen
- Beratung zum Umgang mit Gesundheitsdaten, Daten zur Arbeitsunfähigkeit
- Datenschutz im bEM-Verfahren
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und anderen innerbetrieblichen Vorschriften mit datenschutzrechtlichem Bezug
- Mitbestimmung und Datenschutz
- Vertretung in Verfahren vor der Aufsichtsbehörde in NRW und bundesweit
- Kirchlicher Beschäftigtendatenschutz
- Datenschutz und Mitbestimmung
- Beschäftigungsverhältnis mit dem Datenschutzbeauftragten
- Beratung zur Aufklärung von Vertragsverletzungen und Straftaten im Beschäftigungsverhältnis
- Datenschutz bei der Vorbereitung von Kündigungen und Abmahnungen
- Beschäftigtendatenschutz bei der Digitalisierung und Automatisierung von Arbeitsabläufen
- (Video-)Überwachung im Betrieb
- Rechenschaftspflichten
- Veröffentlichung von Mitarbeiterdaten im Internet
Führungskräfte
Unter Führungskräften im Unternehmen versteht man Leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände. Wir beraten hier umfassend im Arbeits-, Gesellschafts- und Steuerrecht. Der Begriff der Führungskräfte ist (arbeits)rechtlich nicht definiert. Gemeinhin versteht man unter Führungskräften die handelnden und leitenden Personen eines Unternehmens. Neben den rechtlichen Organvertretern (Vorstand und Geschäftsführer) werden aber auch die Leitenden Angestellten in einem Arbeitsverhältnis als Führungskräfte bezeichnet. Arbeitsrechtlich muss zwischen „echten“ und „unechten“ Leitenden Angestellten weiter differenziert werden. Organe einer Gesellschaft unterliegen hingegen originär nicht dem Arbeitnehmerschutzrecht. Die Beratung und Betreuung von Führungskräften verlangt besondere Sachkenntnisse aus dem Arbeitsrecht, aber auch dem Gesellschaftsrecht und dem Steuerrecht. Nur die genaue Kenntnis der verschiedenen Rechtsgebiete und ihrer wechselseitigen Auswirkungen ermöglicht die fehlerfreie und rechtssichere Beratung. MEYER-KÖRING hat mit ausgewiesenen Spezialisten in allen Rechtsgebieten die nötige Expertise, um Führungskräfte umfassend zu beraten. Das besondere Know-How unserer Anwälte wird u.a. durch das von Herrn Prof. Dr. Besgen herausgegebene Handbuch Führungskräfte belegt.
Mehr erfahrenExpertise
- Leitende Angestellte
- Geschäftsführer
- Geschäftsführervertrag
- Vorstände
- Vorstandsvertrag
- Weitere Führungskräfte
- Vertragsverhandlungen
- Aufhebungsvertrag
- Begleitung bei Aufhebungsvertragsverhandlungen
- Bonus und variable Vergütung
- Compliance
- Datenschutz
- Gerichtliche Verfahren
- Krise und Insolvenz
- Haftung
Kirchliches Arbeitsrecht
Auch für kirchliche Arbeitgeber gilt grundsätzlich das allgemeine staatliche Arbeitsrecht. Wegen des verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen, bestehen zusätzlich zahlreiche entscheidende Besonderheiten und Abweichungen, die unter dem Begriff „kirchliches Arbeitsrecht“ zusammengefasst werden. Sie prägen die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten der katholischen sowie evangelischen Kirche und deren Einrichtungen. Die Beratung und Vertretung kirchlicher Arbeitgeber setzt, neben ausgezeichneter Expertise im allgemeinen Arbeitsrecht, Fachwissen der kirchlichen Regelungen und Rechtsordnungen voraus (z.B. AVR Caritas, AVR Diakonie, BAT-KF, MAVO, MVG EKD). Präzise Kenntnis des kirchlichen Arbeitsrechts sowie der einschlägigen Rechtsprechung des BAG sind für eine kompetente und zielgerichtete Mandatsbearbeitung unverzichtbar. MEYER-KÖRING verfügt über die notwendige Expertise und praktische Erfahrung, um kirchliche Arbeitgeber in allen Rechtsfragen des kirchlichen Arbeitsrechts zu beraten. Unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht referieren und veröffentlichen zudem regelmäßig zum kirchlichen Arbeitsrecht, z.B. im Rahmen des Rheinischen Kirchenarbeitsrechtstags. Wir unterstützen Sie gerne. Sprechen Sie uns an!
Mehr erfahrenExpertise
- Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
- Besondere Loyalitätspflichten
- Mitarbeitervertretungsordnung
- Mitarbeitervertretungsgesetz
- Mitbestimmungsrecht
- Eingruppierung
- Kündigung
- Arbeitsbedingungen
- Kirchliches Datenschutzrecht
- Dritter Weg
- Dienstgemeinschaft
UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
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