Unter Führungskräften im Unternehmen versteht man Leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände. Wir beraten hier umfassend im Arbeits-, Gesellschafts- und Steuerrecht.

Der Begriff der Führungskräfte ist (arbeits)rechtlich nicht definiert. Gemeinhin versteht man unter Führungskräften die handelnden und leitenden Personen eines Unternehmens. Neben den rechtlichen Organvertretern (Vorstand und Geschäftsführer) werden aber auch die Leitenden Angestellten in einem Arbeitsverhältnis als Führungskräfte bezeichnet. Arbeitsrechtlich muss zwischen „echten“ und „unechten“ Leitenden Angestellten weiter differenziert werden. Organe einer Gesellschaft unterliegen hingegen originär nicht dem Arbeitnehmerschutzrecht.

Die Beratung und Betreuung von Führungskräften verlangt besondere Sachkenntnisse aus dem Arbeitsrecht, aber auch dem Gesellschaftsrecht und dem Steuerrecht. Nur die genaue Kenntnis der verschiedenen Rechtsgebiete und ihrer wechselseitigen Auswirkungen ermöglicht die fehlerfreie und rechtssichere Beratung. MEYER-KÖRING hat mit ausgewiesenen Spezialisten in allen Rechtsgebieten die nötige Expertise, um Führungskräfte umfassend zu beraten.

Das besondere Know-How unserer Anwälte wird u.a. durch das von Herrn Prof. Dr. Besgen herausgegebene Handbuch Führungskräfte belegt.

EXPERTISE

  • Leitende Angestellte
  • Geschäftsführer
  • Geschäftsführervertrag
  • Vorstände
  • Vorstandsvertrag
  • Weitere Führungskräfte
  • Vertragsverhandlungen
  • Aufhebungsvertrag
  • Begleitung  bei Aufhebungsvertragsverhandlungen
  • Bonus und variable Vergütung
  • Compliance
  • Datenschutz
  • Gerichtliche Verfahren
  • Krise und Insolvenz
  • Haftung

MANDANTEN

Wir beraten und vertreten Führungskräfte bundesweit in allen Rechtsfragen.

AUSZEICHNUNGEN

Lorbeerkranz
  • TOP-Kanzlei für Arbeits­recht

    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Wirtschafts­kanzlei für Arbeits­recht 

    (FOCUS SPEZIAL 2024, 2023, 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Anwältin für Arbeits­recht: Ebba Herfs-Röttgen 

    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Anwalt für Arbeits­recht: Prof. Dr. Nicolai Besgen

    (Wirtschafts­Woche 2023, 2020)

  • „Das Team ist insbe­sondere für seine besondere Expertise im Bereich öffent­licher Arbeit­geber und Stiftungen bekannt“.

    (JUVE-Handbuch „Wirtschafts­kanz­leien“ 2017/2018)

  • Exzel­lenter Ruf dieser in Bonn und Berlin tätigen Arbeits­rechts­praxis“

    (JUVE-Handbuch „Wirtschafts­kanz­leien“ 2016/2017)

  • Führende Namen im Rheinland – Arbeits­recht: Dr. Nicolai Besgen (MEYER-KÖRING, Bonn)“

    (JUVE Handbuch „Wirtschafts­kanz­leien“ 2017/2018, 2016/2017)

  • TOP-Anwalt für Arbeits­recht: Dr. Nicolai Besgen

    (FOCUS Magazin „Ihr Recht“, u.a. 2017)

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