Kompetenzen in Medizinrecht
AUSZEICHNUNGEN
Top-Kanzlei für Medizinrecht (Behandlerseite)
(WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)TOP-Wirtschaftskanzlei Deutschlands im Bereich Gesundheit & Pharmazie
(FOCUS Spezial 2025, 2024, 2023, 2022 - 2013)Top-Anwalt (Wolf Constantin Bartha) für Medizinrecht
(WirtschaftsWoche 2024, 2023, 2022, 2021, 2020)„Eine der besten Wirtschaftskanzleien für Gesundheit und Pharmazie"
(brand eins Ausgabe 23/2022, 20/2021, 16/2020)
Angestellte Ärzte
Ärztinnen und Ärzte arbeiten heutzutage vielfach als angestellte Arbeitnehmer, beispielsweise in einer Arztpraxis, in einem MVZ oder im Krankenhaus. Die Beratung von angestellten Ärztinnen und Ärzten erfordert sowohl arbeitsrechtliche als auch medizinrechtliche Expertise. Für beide Bereiche werden wir von maßgeblichen Medien (WirtschaftsWoche, brand eins, FOCUS) regelmäßig als eine der führenden Kanzleien in Deutschland genannt. Wir sind bundesweit arbeitsrechtlich für Ärztinnen und Ärzte tätig. Beispielsweise überprüfen wir Arbeitsverträge und unterstützen bei Vertragsverhandlungen, helfen im Falle einer Kündigung oder Abmahnung, unterstützen beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder beraten im Berufsrecht. Mehrere unserer Anwälte verfügen über die in Deutschland seltene Doppelqualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht. Wir publizieren und referieren regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die Ärztinnen und Ärzte betreffen. Anwälte der Kanzlei sind Autoren des beim C.H. Beck Verlag in 2. Auflage erschienen Handbuches „Krankenhausarbeitsrecht“.
Mehr erfahrenExpertise
- Arbeitsrecht für Ärztinnen und Ärzte
- Arbeitsverträge für Ärztinnen und Ärzte
- Kündigungsstreitigkeiten für Ärztinnen und Ärzte
- Vertragsverhandlungen für Ärztinnen und Ärzte
- Verträge für Ärztliche Leiter im MVZ
- Aufhebungsverträge und
- Abfindungsverhandlungen
- Nebentätigkeiten
- Berufsrecht
- Compliance in der Arztpraxis
Berufsausübungsgemeinschaft und Praxisgemeinschaft
Rund die Hälfte der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte arbeitet heute in kooperativen Strukturen. Die Berufsausübungsgemeinschaft ist die häufigste Form. Sie bündelt Patientenstamm, Abrechnung und Gewinnverteilung. Die Partner teilen sich Arbeit und Verantwortung.
Die Praxisgemeinschaft bietet mehr Eigenständigkeit. Jede Praxis behält eigene Patienten und rechnet selbst ab. Gemeinsame Räume, Geräte und Personal senken Kosten.
Beide Modelle brauchen klare Verträge. Sie regeln Start, Ablauf und Ende der Zusammenarbeit. Konflikte entstehen oft bei der Trennung, vor allem in einer Berufsausübungsgemeinschaft. Wir gestalten rechtssichere Verträge, begleiten Gründung und Betrieb und vertreten Sie bei Streitfällen.
Mehr erfahren
Berufsrecht der Heilberufe
Das ärztliche Berufsrecht prägt den gesamten Praxisalltag. Die Berufsordnungen legen Pflichten gegenüber Patienten und Kollegen fest. Sie beeinflussen Verträge, Praxisübernahmen, Kooperationen, Werbung und das tägliche Auftreten. Verstöße können teuer werden. In schweren Fällen droht der Verlust der Approbation.
Wir beraten präventiv, prüfen geplante Vorhaben auf berufsrechtliche Vorgaben und erstellen belastbare Stellungnahmen. Wir vertreten Sie in Ermittlungsverfahren, vor Berufsgerichten und im Streit mit der Approbationsbehörde. Wir sichern Ihre berufliche Zukunft mit klarer Strategie und viel Erfahrung.
Mehr erfahren
Chefärztin und Chefarzt
Das Chefarztrecht verlangt Erfahrung im Arbeitsrecht und im Medizinrecht. Unsere Kanzlei deckt beide Bereiche ab. Wir beraten bundesweit und lösen komplexe Fragen rund um Chefarztverträge. Mehrere Anwälte besitzen die Doppelqualifikation in beiden Fachanwaltschaften.
Wir kennen die Strukturen der Krankenhäuser und die Anforderungen an leitende Ärztinnen und Ärzte. Unsere Anwälte veröffentlichen regelmäßig und sind an führenden Fachbüchern beteiligt. Wir begleiten Chefärztinnen und Chefärzte bei Vertragsverhandlungen, Konflikten und strategischen Entscheidungen im Krankenhaus.
Mehr erfahrenExpertise
- Chefarztrecht
- Chefarztvertrag
- Arbeitsverträge für Chefärzte
- Vertragsverhandlungen für Chefärzte
- Kündigungsstreitigkeiten für Chefärzte
- Aufhebungsverträge und Abfindungsverhandlungen
- Organisationspflichten des Chefarztes
- Persönliche Ermächtigung
- Wahlleistungsvereinbarungen
- Chefarzt und MVZ
- Nebentätigkeiten von Chefärzten
- Berufsrecht für Chefärzte
- Compliance im Krankenhaus
- Kooperationen von Heilberufen
- Chefarztambulanz
- Chefarztstrafrecht
Chefarztvertrag
Der Chefarztvertrag bestimmt Aufgaben, Verantwortung und wirtschaftliche Grundlagen der Position. Er regelt weit mehr als Vergütung oder Liquidationsrechte. Zentral sind klare Vorgaben zu Dienstaufgaben, Budgetverantwortung, Personal, Dienstmodellen, Dokumentation, Kodierung und Haftung. Dazu kommen Regeln zu Arbeitszeiten, Compliance, Vergütungstechnik, Wahlleistungen und Versicherungsschutz. Auch Laufzeit, Kündigung, Ausschlussfristen und Direktionsrecht spielen eine große Rolle.
Viele Verträge werden dennoch ohne Prüfung unterschrieben. Das führt später zu Konflikten über Kündigung, Befristung, Ziele, Boni oder Haftung. Eine juristische Beratung schützt beide Seiten und sorgt für belastbare Vereinbarungen. Wir prüfen, gestalten und verhandeln Chefarztverträge und unterstützen bei Streitfällen während des laufenden Arbeitsverhältnisses.
Mehr erfahren
Jobsharing
Immer mehr Ärzte und Psychotherapeuten machen ein Jobsharing in der Praxis. Jobsharing bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Versorgungsauftrag mit einem oder zwei Ärzten bzw. Psychotherapeuten gleicher Fachrichtung gemeinsam zu nutzen. So können auch Ärzte und Psychotherapeuten in einem gesperrten Zulassungsbereich an der Versorgung teilnehmen. Der bestehende Versorgungsauftrag des Vertragsarztes wird im Jobsharing gemeinsam genutzt. Ein Jobsharing bietet sich an, wenn der Vertragsarzt seinen Versorgungsauftrag entweder nicht voll ausnutzt oder zukünftig seinen Leistungsumfang reduzieren möchte. Dies kann beispielsweise bei einer langfristig geplanten Praxisabgabe der Fall sein. Der Juniorpartner hat so die Möglichkeit, in die Praxis hineinzuwachsen. Besteht die gemeinsame Zusammenarbeit für eine ausreichende Dauer, wird der Juniorpartner privilegierter Nachfolger bei einer Nachbesetzung der Praxis. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung eines Jobsharings. Wir finden für Sie die passende Variante, bereiten die Antragsunterlagen für den Zulassungsausschuss vor und erstellen die notwendigen Verträge.
Mehr erfahren
Kooperationen
Wir beraten medizinische Kooperationen jeder Art. Neben MVZ, Berufsausübungsgemeinschaften und Praxisgemeinschaften gestalten wir Apparate-, Labor- und Leistungserbringergemeinschaften nach den Vorgaben des Bundesmantelvertrags Ärzte. Wir entwickeln Kooperationen zwischen Niedergelassenen und Krankenhäusern und achten auf die Regeln zu Zuweisungen und Korruptionsprävention nach dem Strafgesetzbuch.
Wir prüfen bestehende Verträge, schlagen sichere Alternativen vor und begleiten Praxis und Ärztenetze. Diese Netze erhalten finanzielle Förderung, wenn sie die Kriterien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erfüllen. Wir kennen diese Vorgaben und setzen sie um.
Mehr erfahren
Krankenhaus
Krankenhäuser sind vielschichtige Unternehmen und als solche Adressaten unzähliger Spezialgesetze, von denen das Gesundheitswesen nicht wenige anbietet. So enthalten das Krankenhausfinanzierungsgesetz und das Sozialgesetzbuch V nicht nur selbst umfassende rechtliche Regelungen, sondern delegieren die Aufgabe der Ausgestaltung vieler Themen auf die Verwaltung, den Gemeinsamen Bundesausschuss oder die Partner der Selbstverwaltung. Wir behalten für die Krankenhausträger den Überblick im Rechtsgebiet des Krankenhausrechts, nicht nur über die bestehenden Regelungen, sondern nehmen auch die kontinuierlichen Gesetzesänderungen und relevanten Urteile frühzeitig in den Blick. Für unseren Einsatz werden wir regelmäßig als eine der führenden Rechtsanwaltskanzleien im Bereich des Gesundheitsrechts ausgezeichnet.
Mehr erfahrenExpertise
- Gestaltung von Kooperationsverträgen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten
- Durchsetzung von Honoraransprüchen gegen Krankenkassen und (Privat-)Patienten
- Gestaltung von Wahlleistungsvereinbarung
- Belegarztverträge
- Beratung rund um die Gründung und Fragen zum Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)
- Beratung zur Teilnahme im Bereich der ambulanten Versorgungsformen
- Persönliche Ermächtigungen, Institutsermächtigungen, SPZ, Hochschulambulanzen, PIA etc.
- Chefarztrecht
Als spezialisierte Medizinrechtler beraten wir Geschäftsführer, Klinikdirektoren und Krankenhausjustiziare in allen Rechtsfragen rund um die gesetzlichen Regelungen für den stationären und ambulanten Sektor und das Arbeitsrecht. Wir helfen bei der Planung und Umsetzung konkreter Vorhaben von den ersten Überlegungen bis zur Unterstützung und Vertretung im Antragsverfahren. Sollte es erforderlich sein, kämpfen wir für die Kliniken und die Sache vor den Gerichten.
MVZ - Medizinisches Versorgungszentrum
Wir begleiten MVZ seit ihrer Einführung und kennen alle rechtlichen Anforderungen. Ein MVZ ist eine ärztlich geleitete Einrichtung der vertragsärztlichen Versorgung. Angestellte oder zugelassene Ärzte arbeiten dort gemeinsam. Gründen dürfen unter anderem zugelassene Ärzte, Krankenhäuser, Dialyseanbieter, anerkannte Praxisnetze, gemeinnützige Träger und Kommunen.
Für die Zulassung braucht es eine geeignete Trägergesellschaft und mindestens zwei tätige Ärzte. Bei einer GmbH sind zusätzliche Sicherheiten der Gesellschafter nötig.
Ein MVZ bietet viele Chancen. Es erlaubt die ausschließliche Arbeit mit angestellten Ärzten und unterliegt keiner Obergrenze für Anstellungen. Die Umwandlung einer Praxis in ein MVZ kann den späteren Verkauf erleichtern. Wir gestalten Gründung, Verträge und laufenden Betrieb und behalten politische und rechtliche Entwicklungen im Blick.
Mehr erfahren
Praxisverkauf und Praxiskauf
Kauf und Verkauf einer Praxis, eines BAG – Anteils oder eines MVZ sind ein komplexer Vorgang. Bei der Praxisabgabe bzw. Praxisübernahme muss man vieles beachten. Wie funktioniert das Nachbesetzungsverfahren beim Zulassungsausschuss? Was ist bei der Gestaltung des Praxiskaufvertrages zu beachten? Kann der Nachfolger in den bestehenden Mietvertrag eintreten? Was wird aus dem Praxispersonal? Egal welche Fragen Sie haben – wir haben die Antworten und begleiten Sie bei der erfolgreichen Umsetzung ihrer Praxisabgabe oder Praxisübernahme.
Mehr erfahren
Psychotherapeuten
Psychologische Psychotherapeuten, Ärztliche Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bilden die große Berufsgruppe der Psychotherapeuten. Rechte und Pflichten der Psychotherapeuten als Leistungserbringer werden durch die gesetzlichen Vorgaben des Vertragsarztrechts im SGB V und des Berufsrechts bestimmt. Die gesetzlichen Regelungen des Vertragsarztrechts bieten viele Möglichkeiten die beruflichen Tätigkeiten den individuellen Wünschen und Vorstellungen anzupassen. Nur wer alle Möglichkeiten kennt, kann sie auch für sich nutzen! Wir beraten Sie gern zu den Themen: Praxiskauf und Praxisverkauf, KV – Zulassung, Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), Praxisgemeinschaft (PG) und Jobsharing. Gemeinsam verwirklichen wir Ihre Ideen.
Mehr erfahren
Strafverteidigung von Ärzten und Psychotherapeuten
Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren belastet Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten stark. Post von der Polizei oder eine Praxisdurchsuchung mit Beschlagnahmen führen sofort zu schweren Vorwürfen. Diese reichen von fahrlässiger Körperverletzung bis hin zu Totschlag, unterlassener Hilfeleistung, Korruption im Gesundheitswesen oder Abrechnungsbetrug.
Sie brauchen in diesem Moment schnelle und klare Schritte. Ein erfahrener Strafverteidiger sichert früh Beweise und entwickelt eine tragfähige Strategie. Wir begleiten Sie von Beginn an und kümmern uns um jeden Aspekt des Verfahrens.
Wir prüfen die Vorwürfe genau und entwickeln eine Verteidigung, die zu Ihrem Fall passt. Sie erhalten klare Antworten und verlässliche Unterstützung. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Beratung. Wir schützen Ihre Rechte und Ihre berufliche Zukunft.
Mehr erfahrenTransaktionen im Gesundheitswesen
Der Gesundheitsmarkt ist im Wandel. In vielen Versorgungsbereichen sind deutliche Konzentrationsprozesse zu beobachten. Für Investoren ist der Gesundheitssektor attraktiv, ist dieser doch weitestgehend unabhängig von konjunkturellen Schwankungen. Gerade im Bereich der ambulanten Versorgung ist eine hohe Dynamik zu verzeichnen. Viele Praxisabgaben erfolgen heute dergestalt, dass die Integration in ein MVZ eines Investors angestrebt wird. Wir begleiten komplexe Transaktionen im Gesundheitswesen, insbesondere den Kauf- oder Verkauf von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder die Übernahme von Praxen in MVZs. Dabei kennen wir alle regulatorischen Vorgaben. Mit unserem interdisziplinären Ansatz leisten wir alle Schritte für die umfassende Due Diligence. Dabei arbeiten unsere Medizin-, Arbeits- und Gesellschaftsrechtler vernetzt und Hand in Hand.
Mehr erfahren
Vertragsarztrecht
Vertrags(zahn)arztrecht ist komplex. Es ist das Recht der ambulanten Leistungserbringung im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Rechtsgrundlage für das Vertragsarztrecht sind nicht nur das Sozialgesetzbuch V (SGB V), sondern auch eine Fülle weiterer Vorschriften wie der Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä), die Zulassungsverordnung etc. Leistungserbringer in der ambulanten Versorgung sind Ärzte, Zahnärzte, Medizinische Versorgungszentren und Psychotherapeuten. In allen Fragen des Vertragsarztrechts begleiten wir unsere Mandantinnen und Mandanten umfassend, häufig vom Beginn ihrer Tätigkeit im GKV-System, bis zur Abgabe der Praxis und der Zulassung. In dieser Zeit des Berufslebens unterstützen wir bei allen Fragen, die der Betrieb der Praxis oder des MVZs mit sich bringt. Typische Themen sind Honorarverteilung, Fragen der Vertretung oder der Assistenz, die Beschäftigung angestellter Ärztinnen und Ärzte und die Erteilung von Abrechnungsgenehmigungen. Wir begleiten auch bei Abrechnungsprüfungen, insb. Plausibilitätsprüfungen und in Fällen von Disziplinar- oder Zulassungsentziehungs-verfahren.
Mehr erfahren
UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.