Vertrags(zahn)arztrecht ist komplex. Es ist das Recht der ambulanten Leistungserbringung im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Rechtsgrundlage für das Vertragsarztrecht sind nicht nur das Sozialgesetzbuch V (SGB V), sondern auch eine Fülle weiterer Vorschriften wie der Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä), die Zulassungsverordnung etc.

Leistungserbringer in der ambulanten Versorgung sind Ärzte, Zahnärzte, Medizinische Versorgungszentren und Psychotherapeuten. In allen Fragen des Vertragsarztrechts begleiten wir unsere Mandantinnen und Mandanten umfassend, häufig vom Beginn ihrer Tätigkeit im GKV-System, bis zur Abgabe der Praxis und der Zulassung.

In dieser Zeit des Berufslebens unterstützen wir bei allen Fragen, die der Betrieb der Praxis oder des MVZs mit sich bringt. Typische Themen sind Honorarverteilung, Fragen der Vertretung oder der Assistenz, die Beschäftigung angestellter Ärztinnen und Ärzte und die Erteilung von Abrechnungsgenehmigungen. Wir begleiten auch bei Abrechnungsprüfungen, insb. Plausibilitätsprüfungen und in Fällen von Disziplinar- oder Zulassungsentziehungs-verfahren.

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  • TOP-Kanzlei für Medizinrecht

    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Wirtschafts­kanzlei für Gesundheit und Pharmazie

    (FOCUS SPEZIAL 2024, 2023, 2022, 2021 - 2013)

  • „Eine der besten Wirtschaftskanzleien im Bereich Gesundheit und Pharmazie“

    (brand eins Ausgabe 19/2023, 23/2022, 20/2021, 16/2020)

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