IT-Recht und Internet-Recht
Im IT-Recht und Internet-Recht liegen unsere Kernkompetenzen in der Erstellung, Überprüfung, Anpassung, Neugestaltung und Verhandlung von Verträgen. Dies sind beispielsweise Individualverträge, Rahmenvereinbarungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Auf diesen Gebieten beraten wir sowohl Anbieter als auch Anwender von IT-Leistungen und begleiten sie bei IT-Projekten. Wir entwerfen auch Provider – und Softwareverträge und nehmen für Sie an Vertragsverhandlungen teil. IT-Projekte können sich dabei von der Software-Erstellung über die Software-Überlassung und den Software–Vertrieb bis zum Outsourcing (SaaS) erstrecken und umfassen nicht selten auch die Pflege und Wartung von Software. Auch bei IT-Ausschreibungen unterstützen wir Sie bei den IT-Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand (EVB-IT).Softwarerecht
Ohne Unterstützung von Software und der entsprechenden Datenverarbeitung kommt kein Unternehmen mehr aus. Dies beginnt bei Textverarbeitungs-Programmen, geht über Buchhaltungs- und Auftragsabwicklungsprogramme und umfasst auch bei komplexen Computerprogrammen, mit denen die Datenflüsse und Ressourcen des gesamten Unternehmens dargestellt und verwaltet werden, sog. ERP-Programme („Enterprise-Ressource-Planning“). Wir entwickeln mit Ihnen passende Lösungen auf Fragen, die sich im Softwarerecht zu Themen wie Leistungsbeschreibung, Anwendungsdaten, Datenbanken / Datenbankwerken Auftragsverarbeitungsvertrag oder Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM) oft stellen.Datenschutzrecht / Kirchendatenschutzrecht
Auf dem Gebiet des Datenschutzrechts / Kirchendatenschutzrechts drohen hohe Bußgelder seitens der Aufsichtsbehörden und Schadenersatzforderungen von Betroffenen. Entscheidend dürfte aber häufig der mögliche Reputationsschaden für Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation sein. Ob es um die Planung eines neuen IT-Projekts wie die Einführung einer Unternehmenssoftware oder um einen Unternehmenskauf geht: Sie sollten frühzeitig das Datenschutzrecht und dessen Anforderungen berücksichtigen und in die Planung einbinden. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist hier häufig überfordert. Dies gilt insbesondere bei risikobehafteten Verarbeitungstätigkeiten mit besonders sensiblen personenbezogenen Daten.EXPERTISEN
- IT-Litigation: Prozessvertretung bei IT-Streitigkeiten, sowohl
außergerichtliche als auch gerichtliche Vertretung oder Vertretung in
Schiedsverfahren vor Schiedsgerichten - Rechtsfragen der Digitalisierung
- IT-Projektberatung: Rechtliche Begleitung von IT-Projekten,
Vertragsgestaltung und rechtliche Begleitung von
Vertragsverhandlung bei IT-Projektverträgen - Datenschutzrecht: Beratung und Vertretung in allen
datenschutzrechtlichen Fragen (Datenschutzgrundverordnung,
Abmahnungen, Haftung) - IT-spezifische Regelungen im Arbeitsrecht
- Beratung beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen
- Rechtsfragen von Cloud-Computing
- Prüfung und Durchsetzung Ihres Löschungs- oder
Berichtigungsanspruches betreffend unzutreffende und rechtswidrige
Bewertungen, z.B. durch ehemalige Arbeitnehmer in
Arbeitgeberbewertungsportalen - IT-Vertragsrecht (Erstellung und Prüfung von Individualverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
- Beratung bei der Vertragsgestaltung von
Softwareerstellungsverträgen, Software-Lizenzverträgen,
Softwareüberlassungsverträgen - Beratung zum Rechtsschutz von Software und bei App-
Entwicklungen - Internetrecht: Beratung im Internetrecht, Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen
- Marken- und wettbewerbsrechtlicher Schutz mit Bezug zu
Informationstechnologien (einschließlich Abmahnung und vorläufigem Rechtsschutz) - Urheberrechtlicher Schutz mit Bezug zu Informationstechnologien
(einschließlich Abmahnung und vorläufigem Rechtsschutz) - Domainrecht: Prüfung und Eintragung gewerblicher Schutzrechte
(insbesondere Markenrecht), Kennzeichen und Domains, Rechtliche
Beratung und Vertretung bei Domainstreitigkeiten - IT-rechtliche Fragen im Erbrecht (Digitaler Nachlass)
- Outsourcing: Begleitung von Outsourcing-Projekten,
Vertragserstellung und Vertragsverhandlung von Software as a - Service-Verträgen (SaaS) und Service Level Agreements sowie
Beratung im Bereich Cloud Computing
IT-Recht und Internet-Recht
Im IT-Recht und Internet-Recht liegen unsere Kernkompetenzen in
der Erstellung, Überprüfung, Anpassung, Neugestaltung und
Verhandlung von Verträgen. Dies sind
beispielsweise Individualverträge, Rahmenvereinbarungen und Allgeme
ine Geschäftsbedingungen (AGB). Auf diesen Gebieten beraten wir
sowohl Anbieter als auch Anwender von IT-Leistungen und begleiten sie
bei IT-Projekten.
Wir entwerfen auch Provider – und Softwareverträge und nehmen für Sie
an Vertragsverhandlungen teil. IT-Projekte können sich dabei von
der Software-Erstellung über die Software-Überlassung und
den Software–Vertrieb bis zum Outsourcing (SaaS) erstrecken und
umfassen nicht selten auch die Pflege und Wartung von Software.
Auch bei IT-Ausschreibungen unterstützen wir Sie bei den IT-
Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand (EVB-IT).
Softwarerecht
Ohne Unterstützung von Software und der
entsprechenden Datenverarbeitung kommt kein Unternehmen mehr aus.
Dies beginnt bei Textverarbeitungs-Programmen, geht über Buchhaltungs-
und Auftragsabwicklungsprogramme und umfasst auch bei komplexen
Computerprogrammen, mit denen die Datenflüsse und Ressourcen des
gesamten Unternehmens dargestellt und verwaltet werden, sog. ERP-
Programme („Enterprise-Ressource-Planning“).
Wir entwickeln mit Ihnen passende Lösungen auf Fragen, die sich
im Softwarerecht zu Themen wie Leistungsbeschreibung,
Anwendungsdaten, Datenbanken / Datenbankwerken
Auftragsverarbeitungsvertrag oder Technische und Organisatorische
Maßnahmen (TOM) oft stellen.
Datenschutzrecht / Kirchendatenschutzrecht
Auf dem Gebiet des Datenschutzrechts /
Kirchendatenschutzrechts drohen hohe Bußgelder seitens
der Aufsichtsbehörden und Schadenersatzforderungen von Betroffene
n. Entscheidend dürfte aber häufig der mögliche Reputationsschaden für
Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation sein.
Ob es um die Planung eines neuen IT-Projekts wie die Einführung einer
Unternehmenssoftware oder um einen Unternehmenskauf geht: Sie
sollten frühzeitig das Datenschutzrecht und dessen Anforderungen
berücksichtigen und in die Planung einbinden. Der betriebliche
Datenschutzbeauftragte ist hier häufig überfordert.
Dies gilt insbesondere bei risikobehafteten
Verarbeitungstätigkeiten mit besonders sensiblen personenbezogenen
Daten.
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