Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein interessantes Gutachten seines Wissenschaftlichen Beirats mit dem Titel

„Die Begünstigung des Unternehmensvermögens in der Erbschaftsteuer“

veröffentlicht.

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats analysiert insbesondere die Wirkungen der Erbschaftsteuer auf die Unternehmensfortführung und kommt zu dem Ergebnis, dass die Vergünstigung des Unternehmensvermögens ökonomische Effizienzverluste verursache.

Der Beirat empfiehlt daher die Aufhebung der speziellen Verschonungsregeln im Unternehmensbereich, eine Absenkung der Steuersätze sowie die Einführung eines Rechts auf Steuerstundung beim Übergang von Unternehmensvermögen.

Insgesamt soll die Bemessungsgrundlage verbreitert werden, allerdings mit niedrigeren Steuersätzen.

Bewertung für die Praxis:

Es handelt sich zunächst nur um eine Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats ohne konkrete rechtliche Folgen. Nachdem der Bundesfinanzhof aber offenbar beabsichtigt, die Verfassungsmäßigkeit just der Verschonungsregelungen zum Betriebsvermögen erneut auf den Prüfstand zu stellen (nähere Infos finden Sie hier), ist nicht auszuschließen, dass der Gesetzgeber die Regelungen zur Begünstigung des Unternehmensvermögens in der Erbschaftsteuer grundlegend überarbeitet.

Unternehmer, die ihre Unternehmensnachfolge planen, sollten deshalb die weitere Entwicklung in diesem Bereich intensiv verfolgen und mit ihren Beratern erörtern.

Zu begrüßen ist jedenfalls der vom Wissenschaftlichen Beirat vorgeschlagene Weg, die – teils sehr komplizierten und tückischen – Regelungen deutlich zu vereinfachen und damit Unternehmer wie Unternehmen zu entlasten.

 

 

 

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