Der Apothekenabrechnungsdienstleister AvP Deutschland GmbH hat überraschend Insolvenz angemeldet. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungaufsicht (BaFin) hat einen Sonderbeauftragten eingesetzt. Die Lage ist also ernst.
Für viele Apotheken bedeutet die Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters Liquiditätsengpässe und Forderungsausfälle. In diesem Zusammenhang stellen sich viele Fragen. Einige werden sich schnell beantworten lassen, andere werden sich erst in den kommenden Wochen klären lassen, wenn der eingesetzte Insolvenzverwalter sich einen Überblick verschafft hat und die interne Kontenstruktur aufgeklärt ist. Dann wird sich entscheiden, ob vorhandene Gelder über Treuhandkonten ausgesondert werden können oder diese in die Insolvenzmasse fallen.
Kurzfristig ist sicherzustellen, dass nicht noch mehr Forderungen von den Apotheken abgetreten werden. Ob und wie dies umgesetzt werden kann, hängt auch von den Regelungen in der Vereinbarung der Apotheken mit der AvP Deutschland GmbH hab. Bei allem, was man bislang weiß, wurden die Vereinbarungen höchst unterschiedlich getroffen.
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