Die BaFin hat heute eine Neufassung des Rundschreiben 10/2021 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk vom 16.08.2021 (Geschäftszeichen BA 54-FR 2210-2020/0001) veröffentlicht. Vorausgegangen war ein im Oktober 2020 begonnenes Konsultationsverfahren.
Hauptgrund für die aktuelle Überarbeitung der MaRisk waren Änderungen der internationalen Regelsetzung. So werden mit der aktuellen MaRisk-Novelle die Leitlinien der EBA
- zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen (NPE Guidelines),
- zu Auslagerungen (Outsourcing Guidelines) und
- zum ICT Risk (ICT Guidelines)
umgesetzt.
Einen Überblick über die Änderungen finden Sie in den folgenden Dokumenten der BaFin:
– Übersendungsschreiben an die Verbände der Kreditwirtschaft vom 16.08.2021
– Erläuterungen zum Rundschreiben 10/2021 (BA) vom 16.08.2021
Auszeichnungen
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Anwalt des Jahres in NRW (Alexander Knauss) für Bank- und Finanzrecht(Handelsblatt 2023)
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„Deutschlands Beste Anwälte“ im Bank- und Finanzrecht(Handelsblatt 2023)
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„Deutschlands Beste Anwälte“ im Bank- und Finanzrecht(Handelsblatt 2022)
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TOP-Kanzlei für Bank- und Finanzrecht(WirtschaftsWoche 2022)
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