Bis spätestens zum 31. Dezember 2022 müssen grundsätzlich alle deutschen Unternehmen ihre wirtschaftlich Berechtigten sowie sämtliche spätere Übertragungen und Änderungen insoweit zum Transparenzregister melden.

Die Meldefrist zum Transparenzregister für GmbHs läuft bereits am 30. Juni 2022 ab.

Fehlende Meldungen werden ab dem Jahr 2023 mit empfindlichen Bußgeldern und sonstigen Sanktionen wie „Naming & Shaming“ geahndet.


Meldepflicht zum Transparenzregister? Wir melden für Sie an! (Copyright: wladimir1804/adobe.stock)

Melde- und Prüfungsservice von MEYER-KÖRING:

Gerne übernehmen wir die Eintragungen in das Transparenzregister für Ihr Unternehmen zu einem Pauschalpreis inkl. Plausibilitätsprüfung Ihrer Angaben. Insofern erfolgt eine rechtssichere Registrierung zum Transparenzregister durch MEYER-KÖRING.

Gerne übernehmen wir für Sie und Ihr Unternehmen auch eine ausführliche juristische Prüfung der konkreten Transparenzpflichtigkeit und begleiten Sie auch künftig bei der kontinuierlichen Überwachung von Veränderungen beim wirtschaftlich Berechtigten und der Implementierung entsprechender Compliance-Mechanismen.

Bei weiteren Fragen hierzu oder bei einem Anmelde- bzw. Beratungsbedarf können Sie sich direkt an den Autor dieses Beitrages wenden.

Autor

Bild von Dr. Karl Brock
Partner
Dr. Karl Brock
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Steuerrecht
Ihr Ansprechpartner für
  • Gesellschaftsrecht
  • Compliance
  • Organhaftung
  • Prozessführung
  • Umstrukturierungen
  • Transaktionen
  • Steuern

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sprechblasen

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Kontakt aufnehmen