Bei nicht börsennotierten Kapitalanlagen mit ungewöhnlich hohen Renditenversprechen empfiehlt sich vorab die Einholung anwaltlichen Rats (credit: adobestock)
Über die Anlageprodukte „Fincap Investment CVBA“ und „MW Global Investments CVBA“ sowie über das Nachfolgeprodukt der stillen Beteiligung an einer „MW Finance GmbH“ hatten wir hier bereits berichtet.
Vergangenen Donnerstag fand vor der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn die mündliche Verhandlung in einem von uns für eine Anlegerin geführten Schadenersatzprozess statt, die erhebliche sechsstellige Beträge in (vermeintliche) Beteiligungen an der Fincap Investment CVBA und der MW Global Investments CVBA investiert hat und nun von den Beklagten Schadenersatz verlangt.
Nach Auffassung der Kammer ist die Klage weit überwiegend begründet. Besonders hervorzuheben ist, dass das Gericht nach vorläufiger Würdigung auch deliktische Ansprüche der Klägerin bejaht.
Zwar handelt es sich – derzeit noch – um eine vorläufige Einschätzung des Gerichts. Die eigentliche Urteilsverkündung ist für Mitte Dezember anberaumt. Wir gehen aber nach den klaren Hinweisen des Gerichts in der mündlichen Verhandlung davon aus, dass die Entscheidung zugunsten der von uns vertretenen Anlegerin ausfallen wird. Gleichwohl werden die Beklagten natürlich nach Urteilsverkündung noch die Möglichkeit haben, gegen ein Urteil zugunsten der Klägerin Rechtsmittel einzulegen.
Auch wenn eine endgültige und rechtskräftige Klärung daher noch auf sich warten lassen wird, raten wir Anlegern, ihre Ansprüche möglichst zeitnah prüfen zu lassen. MEYER-KÖRING ist u.a. auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und berät Sie gerne zum weiteren Vorgehen.
Über die weitere Entwicklung werden wir berichten.
Auszeichnungen
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Anwalt des Jahres in NRW (Alexander Knauss) für Bank- und Finanzrecht(Handelsblatt 2023)
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„Deutschlands Beste Anwälte“ im Bank- und Finanzrecht(Handelsblatt 2023)
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„Deutschlands Beste Anwälte“ im Bank- und Finanzrecht(Handelsblatt 2022)
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TOP-Kanzlei für Bank- und Finanzrecht(WirtschaftsWoche 2022)
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