Am 02.08.2006 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) der Privatbank Reithinger die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen und der Bank die Auszahlung von Geldern untersagt (sogen. „Moratorium“).

Die BAFin begründet ihren Schritt damit, dass aus ihrer Sicht die Gefahr besteht, die Bank könne ihre Verpflichtungen gegenüber Gläubigern nicht mehr erfüllen.

Zum Hintergrund:

Die Privatbank Reithinger hat in der Vergangenheit Immobilienfonds der „Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG“ (DBVI AG) finanziert. Die DBVI hält eine Vielzahl von Immobilien über Tochtergesellschaften, an denen sich Anleger beteiligen konnten. Der Initiator der DBVI, Herr Klaus Thannhuber, ist zugleich auch Eigentümer der Privatbank Reithinger.
Presseberichten zufolge soll die Privatbank Reithinger Anlegern Anteile an Fonds der DBVI-Gruppe angeboten und über Darlehen finanziert haben. Die Fondsimmobilien sollen ihrerseits überteuert erworben und die Kosten der Fonds künstlich erhöht worden sein, wovon maßgeblich Herr Thannhuber profitiert haben soll.

Daneben investierte die DBVI auch in Inhaberschuldverschreibungen der Privatbank Reithinger, Die Mittel dafür flossen ihr über die von der Reithinger Bank finanzierten Mittel der Fondsanleger zu, die auf diese Weise an die Bank zurückflossen und von ihr dazu genutzt wurden, weitere Darlehen zu gewähren, um Anlegern weitere Fonds zu verkaufen – im Grunde genommen nichts anderes als ein Schneeballsystem, das schließlich scheitern musste.

Ende Juli 2006 musste die DBVI AG auf ihrer Hauptversammlung einen Verlust der Hälfte ihres Grundkapitals verkünden. Nach Schließung der Bank steht zu fürchten, dass auch die Geldquelle der Fonds versiegt und diese kurzfristig in Schieflage geraten.

Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen Herrn Thannhuber wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue und Steuerhinterziehung (StA Bielefeld 6 Js 470/05).

Was bedeutet die Schließung der Bank für die Kunden der Bank?

Die Schließung der Bank zieht für die betroffenen Kunden teils erhebliche Konsequenzen nach sich. Dabei ist nach Kundengruppen zu unterscheiden, die unterschiedlich betroffen sind:

1. Wertpapierkunden

Da die Bank für Wertpapiere nur Verwahrstelle ist, können Depotkunden ihre Anleihen, Aktien, Optionsscheine etc. von der Bank herausfordern und zu einer anderen Bank transferieren lassen. Dies sollte unverzüglich geschehen.

2. Kunden mit Spareinlagen

Die Reithinger-Bank ist seit September 2002 nur noch der gesetzlichen Grundsicherung des Einlagensicherungsfonds angeschlossen. Hierüber wird nur ein Teil der Kundengelder abgesichert, z.B. Spareinlagen bis zu einer Höhe von 90 % der Einlage, höchstens jedoch 20.000,00 €. Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechte sind überhaupt nicht abgesichert.

Voraussetzung für Entschädigungszahlungen ist zunächst, dass die BAFin den sogen. „Entschädigungsfall“ feststellt. Dies geschieht, wenn entweder die Bank nicht mehr in der Lage ist, Einlagen zurückzuzahlen und bestehenden Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften nachzukommen oder das Moratorium sechs Wochen besteht (hier also mit Ablauf des 13.09.2006).

Wird der Entschädigungsfall festgestellt, wird der Einlagensicherungsfonds sich von sich aus an die Kunden wenden. Weitergehende Forderungen sind gegen die Bank und deren Eigentümer getrennt zu prüfen.
Meldet die Privatbank Reithinger Insolvenz an, müssen die Einleger und Sparer ihre Forderungen im Insolvenzverfahren zur Tabelle anmelden. Dazu sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

3. Darlehenskunden, die Fonds der DBVI AG finanziert haben

Darlehensnehmer der Bank bleiben grundsätzlich zur Rückzahlung ihrer Kredite verpflichtet.

Für Anleger, die Fondskäufe über Reithinger-Kredite finanziert haben, kommt die gesetzliche Einlagensicherung nicht auf. Allerdings sollten Prospekthaftungsansprüche gegen die Bank, deren Eigentümer und den Fondsvertrieb anwaltlich geprüft werden. Ziel sollte die Rückabwicklung des Fondsbeitritts sein. Außerdem sollte die Rückabwicklung des Darlehensvertrages angestrebt und bereits geleistete Zahlungen zurück verlangt werden.

Verfasser: Alexander Knauss, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Bonn

 

Lorbeerkranz

Auszeichnungen

  • Anwalt des Jahres in NRW (Alexander Knauss) für Bank- und Finanzrecht
    (Handelsblatt 2023)

  • „Deutschlands Beste Anwälte“ im Bank- und Finanzrecht
    (Handelsblatt 2023)

  • „Deutschlands Beste Anwälte“ im Bank- und Finanzrecht
    (Handelsblatt 2022)

  • TOP-Kanzlei für Bank- und Finanzrecht 
    (WirtschaftsWoche 2022)

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sprechblasen

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Kontakt aufnehmen